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Finanzierung der Vertretung einer Gastprofessur / Gastdozentur an der Heimateinrichtung

Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihren bestehenden Vertrag an ihrer Heimatinstitution nicht ruhen lassen können oder wollen (z.B. aus Gründen der Altersgelderzahlung), kann die Freie Universität Berlin die Gelder, die für ihre Finanzierung vorgesehen sind, ggf. auch an die Heimatinstitution überweisen. Die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler erhält dann keinerlei weitere Vergütung durch die Freie Universität Berlin, sondern behält das Gehalt der Heimatinstitution. Mit den überwiesenen Geldern kann an der Heimatinstitution beispielsweise eine Vertretung finanziert werden.

Es wird mit den Heimateinrichtungen ein Kooperations- oder ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Forschungsreferentin bzw. den zuständigen Forschungsreferenten.

Grundsätzlich gilt, dass die an die Heimatinstitution der Gastprofessorin oder des Gastprofessors gezahlte Summe nicht die für eine Vertretung benötigte Summe an der Heimatinstitution der Gastprofessorin oder des Gastprofessors übersteigen sollte. Es können je nach Mittelgeber Vorgaben bestehen, wie hoch die Maximalsumme ist, die an die Heimatinstitution der Gastprofessorin oder des Gastprofessors gezahlt werden kann. Bitte wenden Sie sich auch hierfür an die zuständige Forschungsreferentin bzw. den zuständigen Forschungsreferenten.