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Vertragstypen

Geheimhaltungsvereinbarungen (engl.: Confidentiality Disclosure Agreement oder Non-Disclosure Agreement) dienen der Freien Universität Berlin dem Schutz (noch) nicht veröffentlichter Forschungsergebnisse, insbesondere vor Einreichung einer Patentanmeldung, bzw. möglichen Forschungspartnern der Freien Universität Berlin, insbesondere Unternehmen, dem Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Erforderliche Informationen zur Erstellung eines Vertragsentwurfs:

  • Name und Kontaktdaten des Gesprächspartners
  • kurze Beschreibung der übermittelten Informationen
  • kurze Beschreibung des Zwecks des Informationsaustauschs

Geheimhaltungsvereinbarungen können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.

Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.
  • Geheimhaltungsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit Studienaufenthalten von Studierenden bei anderen Institutionen / Unternehmen oder im Zusammenhang mit  Prüfungszwecken abzuschließen sind, prüft das Rechtsamt.

Der Austausch von Materialien (wie z.B. Zelllinien, Virusstämmen, Proteinen, chemischen Verbindungen o.ä.) kann der Anbahnung weiterführender, gemeinsamer Forschungsprojekte dienen. Gleichzeitig eröffnet ein MTA auch die Möglichkeit, bestimmte wissenschaftliche Fragestellungen und (Teil-)Untersuchungen durch einen anderen, ggf. hierfür besser qualifizierten Partner durchführen zu lassen und hierdurch die Beforschung des Materials durch wissenschaftliche Arbeitsteilung effektiver zu gestalten.

Erforderliche Informationen zur Erstellung eines Vertragsentwurfs:

  • Name und Kontaktdaten des Forschungspartners
  • Angaben zu Qualität und Quantität der übermittelten Materialien
  • (kurze) Beschreibung der zuzulassenden Untersuchungen

Material Transfer Agreements können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.

Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

Aufwendig gesammelte bzw. erstellte Datensätze oder -sammlungen (z.B. Messdaten, statistische Daten aus Umfragen) können anderen Institutionen und Unternehmen weitergegeben werden, um dort darauf aufbauend eigene Forschung zu ermöglichen. Andererseits können z.B. auch reale Nutzungsdaten von Unternehmen Grundlage für Forschung an der Freien Universität Berlin wichtig sein. Vor Weitergabe bzw. Empfang solcher Daten sollte eine Vereinbarung über die Nutzung von Daten abgeschlossen werden.

Erforderliche Informationen zur Erstellung eines Vertragsentwurfs:

  • Name und Kontaktdaten des Forschungspartners
  • Beschreibung / Bezeichnung der übermittelten Datensätze
  • (kurze) Beschreibung der zuzulassenden Fragestellungen / Untersuchungen

Vereinbarungen über die Nutzung von Daten können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.

Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.
  • Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragestellung, insbesondere zum Umgang mit personenbezogenen Daten, ist das Rechtsamt bzw. der/die Datenschutzbeauftragte.

Durch eine Zuwendung (Schenkung) erhält die Freie Universität Berlin Finanzmittel von einem Dritten, dem Mittelgeber, freigiebig ohne jegliche Verpflichtung zu einer Gegenleistung. Ob eine solche Zahlung als (freigiebige) Zuwendung angesehen werden kann oder als (umsatzsteuerpflichtiges) Sponsoring einzuordnen ist, ist im jedem Einzelfall mit der für Sponsoring zuständigen Haushaltsabteilung zu prüfen.

Zuwendungsverträge können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.

Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

In einer Forschungskooperation arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Freien Universität Berlin mit Dritten zusammen, wobei alle Partner ihre Arbeits-/Projektbeiträge arbeitsteilig und inhaltlich aufeinander bezogen einbringen. Rein finanzielle Beiträge oder Vergütungen eines Partners für einen anderen Partner werden nicht vereinbart.

Kooperationsverträge können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.

Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

Im Falle des wissenschaftlichen Forschens im Auftrag eines privatwirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Mittelgebers (=Auftraggeber) wird das Ziel der Forschung bzw. die Forschungsfrage in aller Regel vom Auftraggeber vorgegeben. Auftragsforschung ist in der Regel vollkosten- und umsatzsteuerpflichtig.

Umfassende Beratung in Hinblick auf die finanzielle Kalkulation von Projekten der Auftragsforschung bietet das Team Forschungsförderung (VI C). Die Ausgestaltung entsprechender FuE-Verträge erfolgt im Team Rechtsangelegenheiten bei Forschung & Transfer (VI B).

Verträge zur Auftragsforschung können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.

Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

Will ein Mittelgeber die gesamte Zuwendung für ein Projekt an nur einen Erstzuwendungsempfänger, z.B. die sog. mittelverwaltende Hochschule, zahlen, obwohl das Projekt aber mit anderen Forschungspartnern durchzuführen ist, die keinen eigenen Zuwendungsbescheid erhalten sollen, erlaubt der an den Erstzuwendungsempfänger ergehende Zuwendungsbescheid die (teilweise) Weitergabe der Zuwendung an die anderen Forschungspartner (sog. Letztzuwendungsempfänger) auf Basis eines privatrechtlichen Weiterleitungsvertrags.

Weiterleitungsverträge können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.

Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.