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Änderung bei geplantem Betriebsurlaub 2022/2023

17.08.2022

Geplant ist, eine neue, rechtskonforme Vereinbarung zum geplanten Betriebsurlaub 2022/2023 zu erzielen

Geplant ist, eine neue, rechtskonforme Vereinbarung zum geplanten Betriebsurlaub 2022/2023 zu erzielen
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Die Festlegung des Betriebsurlaubs an der Freien Universität Berlin, der an insgesamt sechs Tagen für Ende Dezember 2022 und Anfang Januar 2023 vorgesehen gewesen ist, muss aufgehoben werden: Das Bundesverwaltungsgericht ist – nach einem längeren Verfahren über mehrere Instanzen – zu der Rechtsauffassung gelangt, dass die Festlegung eines Betriebsurlaubs nicht einseitig durch die Dienststelle erfolgen kann, sondern der vorherigen Mitbestimmung durch die zuständige Personalvertretung bedarf.

Diese Rechtsfrage war bislang noch nicht gerichtlich entschieden und wurde zwischen den verschiedenen Interessengruppen kontrovers diskutiert. Die Begründung des Beschlusses liegt noch nicht vor.

Damit hat die Freie Universität nun Rechtssicherheit; aufgehoben wird das Rundschreiben zum Betriebsurlaub an der Freien Universität Berlin für die Jahreswechsel 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 sowie 2023/2024, veröffentlicht im Personalblatt Nr. 05/2019 am 26. Juni 2019.

Die Freie Universität Berlin wird unverzüglich mit dem Gesamtpersonalrat Verhandlungen aufnehmen, um eine neue, rechtskonforme Vereinbarung zum geplanten Betriebsurlaub 2022/2023 zu erzielen. Diese sollen möglichst zeitnah abgeschlossen werden, um Ihnen allen eine Planungssicherheit zu gewähren. Über die weitere Entwicklung informiert das Präsidium der Freien Universität.