Neuwahl des Akademischen Senats
Am 9. und 10. Mai 2023 werden die Mitglieder des Akademischen Senats einschließlich dessen Erweiterung neu gewählt
18.04.2023
Die Sitzungen des Akademischen Senats finden in der Regel im Senatssaal im Henry-Ford-Bau statt.
Bildquelle: Reinhard Görner
Der Akademische Senat besteht aus 25 Mitgliedern (13 Hochschullehrende und jeweils 4 Mitglieder der weiteren Mitgliedergruppen), die neu zu wählen sind. Der erweiterte Akademische Senat wird ebenfalls am 9. und 10. Mai 2023 gewählt, hierfür wird der Akademische Senat um 18 Hochschullehrende und jeweils 6 Mitglieder der weiteren Mitgliedergruppen erweitert.
Stimmabgabe im Wahllokal
Die Fachbereiche und Zentralinstitute gelten bei der Wahl als Stimmbezirke. Es kann nur im Wahllokal Ihres jeweiligen Stimmbezirks gewählt werden. Soweit Sie keinem der genannten Stimmbezirke angehören, erfolgt die Urnenwahl in den Wahllokalen des Zentralen Wahlvorstands. Eine Übersicht der einzelnen Wahllokale finden Sie in der entsprechenden Bekanntmachung.
Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge (31. März 2023) und am Wahltag (9. und 10. Mai 2023) Mitglied der Freien Universität Berlin ist, soweit sich nicht aus der Bekanntmachung der Neuwahl etwas anderes ergibt.
Der Akademische Senat beschließt unter anderem Pläne zur Hochschulentwicklung und Ausstattung und stellt die Grundsätze für Lehre, Studium und Forschung auf. Er legt die Anzahl der jährlich zuzulassenden Studierenden fest. Ferner gibt er eine Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans ab und wirkt mit bei der Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen. Präsident*in und Vizepräsident*innen werden alle vier Jahre durch die Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats gewählt.
Briefwahl
Zur Wahl des Akademischen Senats und dessen Erweiterung besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Die Briefwahlunterlagen können von den Wahlberechtigten oder einer von ihnen bevollmächtigten Person in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Das Versenden der Unterlagen ist nicht möglich.