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Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit ich einen Lehraufenthalt im außereuropäischen Ausland durchführen kann?

Um als Beschäftigte der Freien Universität Berlin eine Erasmus+ Lehrmobilität an einer außereuropäischen Universität durchführen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst muss die Freie Universität Berlin für das Land, für das Sie sich interessieren, nach erfolgreicher Antragsstellung eine Bewilligung für die Mobilität von Hochschulmitarbeiter*innen erhalten haben. Des Weiteren muss eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der Freien Universität Berlin und der Partnerhochschule bestehen, an der Sie Ihren Austausch durchführen möchten. Im Gegensatz zu Erasmus+ Europa gelten die interinstitutionellen Vereinbarungen in der Mobilität Erasmus+ mit Partnerländern meist universitätsweit für alle Fachbereiche und administrativen Einrichtungen.

Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Idealerweise sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Es sind während des Aufenthalts mindestens 8 Lehrstunden pro Aufenthaltswoche zu leisten. Die Förderleistung beginnt mit dem ersten Tag, der laut Vereinbarung der erste mit Anwesenheitspflicht an der Gasthochschule ist und von der Gasthochschule bestätigt wird.