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Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit ich eine Lehrmobilität an einer Partnerhochschule durchführen kann?

Dem Erasmus-Team muss ein Inter-Institutional Agreement mit der entsprechenden Partnerhochschule vorliegen, in dem ein Lehraufenthalt vereinbart ist. Erasmus-Agreements können nur mit Partnerhochschulen geschlossen werden, die eine gültige ECHE (Erasmus-Charta for Higher Education) besitzen.
Einen Überblick über bestehende Agreements finden Sie in unserer Partnerschaftsdatenbank

Die Mindestdauer für den Lehraufenthalt beträgt 2 Tage, die Höchstdauer 2 Monate (60 Tage).

Es sind während des Aufenthalts mindestens 8 Lehrstunden pro voller Aufenthaltswoche zu leisten. Alle angebrochenen Wochen werden mit 1,6 Stunden pro Tag berechnet. Bei Aufenthalten unter einer Woche gilt ebenfalls ein Minimum von 8 Lehrstunden.

Beispiel 1: 3 Tage Aufenthalt - 8 Lehrstunden
Beispiel 2: 7 Tage Aufenthalt - 8 Lehrstunden
Beispiel 3: 10 Tage Aufenthalt - 13 (8 Lehrstunden für die ersten 7 Tage, 4,8 Lehrstunden für Tag 8 -10)
Beispiel 4: 14 Tage Aufenthalt - 16 Lehrstunden (da es sich um zwei volle Wochen handelt).

Die Förderleistung beginnt mit dem ersten Tag, der laut Vereinbarung der erste mit Anwesenheitspflicht an der Gasthochschule ist und von der Gasthochschule bestätigt wird. Zusätzliche Förderung kann für einen An- und Abreisetag gewährt werden.

Bei Erasmus+ Lehraufenthalten können Personen gefördert werden, die mit der Freien Universität in einem vertraglichen Verhältnis stehen, inkl. emeritierte und pensionierte Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte. Darüber hinaus können Doktorandinnen und Doktoranden gefördert werden, die an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind.