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Welche Aufenthaltsformen sind mit Erasmus+ Europa förderfähig?

1) Sprachkurse an Hochschulen oder externen Sprachschulen - vor Ort

Grundsätzlich sind alle Sprachkurse an europäischen Hochschulen oder Sprachschulen förderfähig, so lange sie den Mindestumfang von 25 Unterrichtseinheiten pro Woche erfüllen. Mit Erasmus+ Mitteln können nur einwöchige Sprachkurse finanziert werden; gerne können Sie aber auf eigene Kosten (oder ggf. auf Kosten Ihres Arbeitsbereichs) Ihren Aufenthalt verlängern.

Bitte beachten Sie, dass - wo möglich - nur Sprachkurse der jeweiligen Landessprache finanziert werden können (bspw. Englischkurse in Irland und Malta, jedoch nicht in Spanien).

Mit folgenden Sprachschulen haben FUB-Kolleg*innen bislang sehr gute Erfahrungen für Englischkurse gemacht, aber selbstverständlich gibt es auch zahlreiche weitere Einrichtungen mit sehr gutem Angebot.

Bitte überprüfen Sie in jedem Falle den Stundenumfang des gewünschten Kurses, da die meisten Kursangebote (auch der genannten Sprachschulen) nicht dem Mindestumfang von 25 Unterrichtseinheiten entsprechen. Oftmals wird eine Kombination aus 20 UE Gruppenkurs plus 5 UE Einzelunterricht angeboten.

Bitte beachten Sie, dass die Kursgebühr für den Sprachkurs nicht von Erasmus+ übernommen wird. Sprechen Sie bitte hierzu mit Ihrem Arbeitsbereich, ob die Kursgebühren übernommen werden können. Ggf. können die Gebühren bei sparsamer Verwaltung der Fördermittel auch aus den Reise- und Aufenthaltspauschalen finanziert werden.

2) Teilnahme an sog. Staff Training Weeks

Staff Training Weeks gibt es für unterschiedliche Zielgruppen, in der Regel dauern diese 3 bis 5 Tage. Manche werden kostenfrei angeboten, andere erheben eine Gebühr, meist v.a. um Verpflegung oder kulturelle Angebote abdecken zu können.

Eine gute Übersicht über angebotene Staff Training Weeks in ganz Europa finden Sie hier: http://staffmobility.eu/staff-week-search, wo Sie links nach Zielgruppe sortiert suchen können.

Teilnahmegebühren an Staff Weeks müssen aus den Förderpauschalen für Reise und Aufenthalt finanziert werden.

3) Individuell organisierte Aufenthalte

Wenn Sie bereits Kontakt zu Kolleg*innen haben oder einen Arbeitsbereich identifiziert haben, den Sie gerne besser kennenlernen möchten, können Sie selbstverständlich auch individuell organisierte Aufenthalte durchführen. Hierfür sprechen Sie sich mit Ihrer*m Kolleg*in ab oder setzen Sie sich mit möglichen Ansprechpartner*innen in Verbindung, um Möglichkeit, Inhalt und Zeitraum des Aufenthalts zu besprechen. Wenn Sie die Zustimmung der Gegenseite für einen Besuch haben, wenden Sie sich mit den unten angegebenen Förderunterlagen an uns. Im Regelfall werden individuelle Aufenthalte für einen Zeitraum von einer Woche gefördert, in Ausnahmefällen können aber auch längere Aufenthalte von bis zu 60 Tagen gefördert werden. Bitte begründen Sie längere Aufenthalte gesondert.