Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung für mein Gastland?
Grundsätzlich gilt, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.
Die Gesamtförderung setzt sich aus Stückkosten für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungsempfänger und sind gegebenenfalls steuerpflichtig.
Reisekosten
Für Aufenthalte seit Oktober 2022 gibt es bei der Nutzung nachhaltiger Transportmittel eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Umweltfreundliches Reisen mit nachhaltigen, emissionsarmen Transportmitteln wie Bus, Bahn und Fahrgemeinschaften wird im Erasmus+ Programm in Form des green travel Zuschusses gefördert. Reisen mit dem Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Sofern mehr als 50% der Mobilität mit nachhaltigen Transportmitteln bestritten wird, erfüllt die Fahrt die Kriterien für den Zuschuss für green travel. Mit dem Erasmus+ Projekt 2024 sind die Reisekostenzuschüsse für Standard- und nachhaltige Reisen leicht gestiegen:
Distanz |
Wie viel bei Standardreise? |
Wie viel für nachhaltiges Reisen? |
Einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM) |
Betrag (Hin- und Rückfahrt) |
Betrag (Hin- und Rückfahrt) |
10 und 99 KM |
28 EUR |
56 EUR |
100 und 499 KM |
211 EUR |
285 EUR |
500 und 1999 KM |
309 EUR |
417 EUR |
2000 und 2999 KM |
395 EUR |
535 EUR |
3000 und 3999 KM |
580 EUR |
785 EUR |
4000 und 7999 KM |
1.188 EUR |
1.188 EUR |
8000 KM oder mehr |
1.735 EUR |
1.735 EUR |
Zusätzliche Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung
Fördertage bei Standardreisen
Hochschulbeschäftigte, die eine Erasmus+ Mobilität wahrnehmen, können für die An-/Abreise an den Gastort bis zu 2 Reisetage in Anspruch nehmen. Diese werden als individuelle Unterstützung als Tagesraten zum Mobilitätszeitraum (Zeitraum der aktiven Teilnahme am Programm der Gastinstitution) hinzugezählt und werden zusätzlich zum Reisekostenzuschuss ausbezahlt. Um 2 Reisetage geltend zu machen, müssen Sie spätestens am Tag vor Beginn der Mobilität am Gastort ankommen und können frühestens am Tag nach Abschluss der Mobilität vom Gastort abreisen.
Fördertage bei nachhaltigem Reisen
Hochschulbeschäftigte, die sich für nachhaltiges Reisen entscheiden, erhalten, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für die Hin- und Rückfahrt. Somit können sie maximal sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen in Anspruch nehmen: zwei für Standardreisen plus vier für Green Travel. Beachten Sie dabei jedoch, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen von Ihnen begründet werden muss. Hierfür reichen Sie uns während der Vorbereitung Ihres Aufenthalts Ihre Transportnachweise ein.
Fördertage in Verbindung mit Urlaub
Sollten Sie das Erasmus+ geförderte Dienstgeschäft mit einem Urlaub länger als 1 Woche (7 Tage inkl. Wochenende) verbinden, wird bei Standardreisen nur 1 Reisetag finanziert; bei nachhaltigem Reisen nur bis maximal 3 Reisetage. Bei Urlauben länger als 2 Wochen (14 Tage inkl. Wochenenden) werden keine zusätzlichen Reisetage ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Urlaub vor oder nach dem Dienstgeschäft stattfindet oder sowohl als auch. Gezählt werden die addierten Urlaubstage in Verbindung mit dem Dienstgeschäft.
In beiden Fällen wird jedoch trotzdem der entsprechende Reisekostenzuschuss gewährt.
Berechnung der Aufenthaltskosten ab dem Erasmus+ Projekt 2024:
Zielland | Betrag (bis zum 14. Tag) |
Betrag |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
180 € | 126 € |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
160 € | 112 € |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 € | 98 € |
Die Beträge des Mobilitätszuschusses berechnen sich auf Tagesbasis. Förderbar sind Tage, an denen eine durch die Gasthochschule bestätigte Mobilität stattfand.
Die Angaben der Dauer des Aufenthaltes schließen die Tage für die An-/Abreise aus, es sei denn an diesen bestand ebenfalls eine von der Gasthochschule bestätigte Anwesenheit.
Eventuell anfallende Kursgebühren sowie Teilnahmegebühren für Staff Weeks werden durch das Erasmus-Programm nicht gedeckt. Teilnahmegebühren für Staff Weeks werden aus den Aufenthaltspauschalen finanziert, Kursgebühren können ggf. von Ihrem Institut/Fachbereich bzw. Ihrer Arbeitseinrichtung übernommen werden, sprechen Sie dazu bitte mit Ihrer/m Vorgesetzten.