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DAAD: Ta'ziz Partnerschaft - Kurzmaßnahmen Programm

Frist: 29. November 2024 / 30. Mai 2025

News vom 01.11.2024

Antragsfristen:

29. November 2024 für Maßnahmen zwischen dem 01.03. und 31.12.2025
30. Mai 2025 für Maßnahmen zwischen dem 01.09. und 31.12.2025


Bitte beachten Sie, dass nach Antragsschluss eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten besteht und planen Sie Ihre Maßnahme entsprechend.

KURZPROFIL

Ziel des Programms
Ziel der Ta’ziz Kurzmaßnahmen ist die Initiierung, Intensivierung, Erweiterung und/oder Konsolidierung von Kooperationen und Wissensaustausch zwischen den teilnehmenden Hochschulen und außeruniversitären Akteuren vorrangig aus den Ländern Tunesien, Sudan, Libanon und Irak, darüber hinaus auch Algerien, Ägypten, Jemen, Jordanien, Libyen und Marokko sowie Deutschland in den Bereichen Lehre, Forschung, Hochschulmanagement und/oder Transfer. Weitere Ziele sind der (über-) fachliche und/ oder administrative Kompetenzerwerb von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/oder Hochschulmanagementpersonal und die Umsetzung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und/oder Reformprozesse im Bereich Hochschulmanagement, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Anbahnungsreisen oder Fact Finding Missions, der Austausch von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/ oder Hochschulmanagementpersonal im Rahmen einer Kurzmaßnahme, (digitale-) Veranstaltungen wie z.B. Fort-/ Weiterbildungen, Workshops, Sommer-/ Winterschulen, Tagungen, Konferenzen und die Entwicklung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und oder Hochschulmanagement.

Wer wird gefördert?
Studierende (Bachelor/Master), Doktorandinnen und Doktoranden, Lehrende, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, Professorinnen/Professoren und/oder Hochschulmanagementpersonal sowie außeruniversitäre Akteure aus Deutschland und den arabischen Partnerländern. Die Einbindung von Deutschland-Alumnae und -Alumni wird begrüßt.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatlich und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

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