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Erläuternde Empfehlungen zum Umgang mit den Sanktionsbeschlüssen der Freien Universität gegenüber wissenschaftlichen Institutionen in Russland

Aus dem Beschluss des Präsidiums vom 25. Februar 2022 ergeben sich eine Reihe von Fragen zu der konkreten Umsetzung der Sanktionen gegenüber russ. Institutionen. Daher sollen hier im Sinne von Empfehlungen Hilfestellungen für Wissenschaftler gegeben werden, wie mit den Beschlüssen in der Realität umgegangen werden soll. Dies scheint auch insofern sinnvoll, als die Vorgehensweisen der deutschen Forschungsinstitutionen in dieser Hinsicht nicht einheitlich sind: das reicht vom absoluten Kooperations- und gemeinsamen Publikumsverbot und der Nicht-Förderung von Gasteinladungen bis zur weitgehend unbeeinträchtigten Vergabe von Stipendien an russ. Studierende und Wissenschaftler.

Die folgenden Empfehlungen für die Praxis an der Freien Universität gelten bis auf Weiteres.

1. Auch wenn die institutionellen Kontakte mit wissenschaftlichen Institutionen und Organisationen ausgesetzt sind, können nach wie vor individuelle Kooperationen UND Mobilitäten durchgeführt werden. Das Präsidium unterstützt nach wie vor die Zusammenarbeit mit einzelnen russischen Forschenden. Das heißt:

    • Es kann weiterhin gemeinsam mit russischen Forschenden publiziert werden.
    • Es können weiterhin russische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu Workshops, Laboraufenthalten und Kongressen in Deutschland eingeladen werden, soweit sie nicht in ihrer institutionellen Funktion (als Dekane, Vizepräsidenten etc.) eingeladen werden.
    • Es können sich russische Studierende auf Studienplätze an der FU bewerben
    • Es können sich russ. Promovierende auf eine Betreuung an der FU bewerben

2. Was allerdings bis auf Weiteres ruht

    • Abschluss oder Verlängerung von Kooperationsverträgen inkl. Studiengänge und auf Kooperationen basierender Studierendenaustausch
    • In der Regel Dienstreisen von FU-Angehörigen nach Russland
    • Beratung und Serviceleistungen für russ. Institutionen (z.B. Beiratsmitgliedschaften; gutachterliche Tätigkeiten)
    • Verwendung von (Dritt-)Mitteln, die direkt oder indirekt russischen Institutionen zugutekommen. Hier sind insbesondere die Vorgaben des Drittmittelgebers zu beachten.

3. Grundsätzlich gilt darüber hinaus, dass in der Kooperation die verschiedenen Fachkulturen und ihre Besonderheiten in den Blick genommen werden müssen:

    • In den Naturwissenschaften gilt, dass geprüft werden muss, ob die Kooperation (inkl. Publikationen) ggfs. unter die Bestimmungen zur Export-Kontrolle fallen könnte.
    • In den Geistes- und Sozialwissenschaften gilt, dass – neben dem institutionellen Kooperationsverbot - in besonderem Maß auch die zunehmende Zensur und Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in Russland berücksichtigt werden muss. Forschung mit russ. Partnern ist auch auf individueller Ebene insbesondere dort erschwert, wo Forschungsgegenstände im weitesten Sinne die gegenwärtige Situation berühren (auch in historischer Perspektive).
    • Einzelne Drittmittelgeber ermöglichen die Umwidmung von eigentlich für Russland beantragten Geldern in andere Regionen. Dies ist – falls gewünscht - jeweils individuell zu prüfen und zu beantragen.

4. Der Leiter des Moskauer Büros, Herr Tobias Stüdemann, steht weiter für die Beratung bei Kooperationen mit Russland zur Verfügung. Allerdings wird das Büro seinen Standort in Moskau demnächst verlassen, das Betreuungsgebiet auf Osteuropa/Südkaukasus/ Zentralasien erweitern und seinen Einsatzort voraussichtlich nach Tiflis in Georgien verlagern.

5. Für Nachfragen zu den Empfehlungen steht Dr. Herbert Grieshop, der Leiter der Abteilung Internationales als Kontaktperson zur Verfügung: Herbert.Grieshop@fu-berlin.de