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Konferenz der Berliner Universitäten (KBU)

Pressemitteilung zum Stand der Hochschulvertragsverhandlungen zwischen dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur und den Berliner Universitäten Konferenz der Berliner Universitäten (KBU)

Nr. 231/2004 vom 13.12.2004

Anlässlich der zweiten Runde der Hochschulvertragsverhandlungen bei Senator Dr. Thomas Flierl am 10. Dezember 2004 hat die Konferenz der Berliner Universitäten einen eigenen Vertragsentwurf für den Vertragszeitraum 2006 bis 2009 vorgelegt. Es handelt sich um einen Ergänzungsvertrag, der im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

  • Fortschreibung der geltenden Verträge;
  • Sicherung und Erweiterung der Hochschulautonomie (Übertragung des Berufungsrechts für Professuren, Zuständigkeit für alle Grundstücks- und Bauangelegenheiten, Satzungshoheit für Studienordnungen, Erleichterung von Unternehmensgründungen);
  • Umwandlung des Fachhochschulstrukturfonds in einen Hochschulstrukturfonds, um dessen Mittel sich alle Berliner Hochschulen bewerben können.

Im Gegenzug bieten die Berliner Universitäten die Fortschreibung der umfangreichen Leistungsverpflichtungen aus den geltenden Verträgen an. Insbesondere sind sie bereit, sich zu verpflichten,

  • jährlich 850 Absolventen im Rahmen der Lehrerausbildung zu erzielen;
  • alle Studiengänge zu modularisieren, mit Kreditpunkten zu versehen sowie das Studienangebot bis zum Ende der Vertragslaufzeit in BA- und MA-Studiengänge zu überführen;
  • ein umfassendes Qualitätsmanagement zu etablieren;
  • Evaluationen des Ausbildungserfolgs, auch unter Berücksichtigung von Absolventen, durchzuführen;
  • alle Lehramtsstudiengänge fortlaufend zu evaluieren;
  • die Strukturpläne fortzuschreiben;
  • sich an der leistungsorientierten Mittelzuweisung (Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung, Gleichstellung) zu beteiligen.

Die Präsidenten der drei Berliner Universitäten erklären, dass sie diese schlanke, aber wirksame Form von Ergänzungsverträgen für die am besten geeignete Möglichkeit halten, das Vertragssystem fortzuentwickeln, für das das Land Berlin eine Vorreiterfunktion innehatte. Eine Absage erteilen die Präsidenten damit solchen Vertragsformen, die nicht nur eine so genannte Outputsteuerung, sondern eine Prozesssteuerung vorsehen. Insbesondere sind Vorgaben ungeeignet, die Details des Hochschulalltags festlegen, die zu Erreichung der Ziele in den Händen der Universitäten selbst liegen müssen.

Für Rückfragen an den Sprecher der KBU, Prof. Dr. Dieter Lenzen, wenden Sie sich bitte an:

Goran Krstin, Pressesprecher des Präsidenten der Freien Universität Berlin, Tel.: 030 / 838-73106, E-Mail: pressesprecher@praesidium.fu-berlin.de