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Stellungnahme des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin zur geplanten Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes

Beschluss des Gremiums vom 23. März 2011

Nr. 82/2011 vom 25.03.2011

Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin fordert den Berliner Senat auf, den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes zurückzunehmen und eine Neuausarbeitung vorzubereiten.

Im Beschluss des Gremiums vom 23. März heißt es:

„Die Novelle entspricht in keiner Weise den Bedürfnissen der Berliner Hochschulen. Sie enthält Elemente sowohl der Überregulierung als auch der Unterregulierung.

Das gesamte Konzept der Novelle ist unausgewogen und nicht überzeugend, was sich in zahlreichen misslungenen Einzelvorschriften niederschlägt.

Der Akademische Senat bedauert es, dass die Vorschläge der Berliner Hochschulen keine nennenswerte Berücksichtigung in der Novelle gefunden haben. Er empfindet es als Vertrauensbruch, dass im Zuge der Vorberatungen des Gesetzesentwurfs den Berliner Hochschulen seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bereits zugesagte Änderungen des Gesetzesentwurfs keinen Eingang in die Beschlussvorlage für das Abgeordnetenhaus von Berlin gefunden haben.“