Springe direkt zu Inhalt

Kein Ruck im Portemonnaie

Steuerexperte Frank Hechtner von der Freien Universität: Kompromiss im Vermittlungsauschuss entlastet Bürger 2013 maximal um 24 Euro

Nr. 380/2012 vom 13.12.2012

Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum Abbau der sogenannten kalten Progression führt nach Berechnungen des Steuerexperten Prof. Dr. Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin nur zu einer geringen Entlastung der Bürger. Im kommenden Jahr würden Steuerzahler um maximal 24 (ohne Solidaritätszuschlag) Euro im Vergleich zum Jahr 2012 entlastet, erklärte der Professor für Steuerwirkungslehre in Berlin. Voraussetzung sei, dass das zu versteuernde Einkommen höher liege als 13.469 Euro. Im Jahr 2014 würden die Steuerzahler maximal um weitere 43 Euro entlastet – gemessen an dem für 2013 geplanten Steuertarif. Gegenüber den ursprünglichen Plänen der Koalitionsfraktionen führt das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss nun zu einer um 270 Euro geringeren Entlastung bei einem Grenzsteuersatz (steuerliche Belastung eines zusätzlichen Euros) von 45 Prozent und um 292 Euro bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent geringeren Entlastung. Die Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sah in der Spitze eine Entlastung von 337 Euro  bei einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent und 359 Euro bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent vor.

Hintergrund ist die geplante Anhebung des Grundfreibetrages. Er steigt nach der Einigung von 8.004 Euro auf 8.130 Euro im Jahr 2013 und auf 8.354 Euro im Jahr 2014. Die Vertreter des Bundestages und des Bundesrates im Vermittlungsausschuss konnten sich nur auf diese Veränderungen beim Grundfreibetrag einigen – also dem Wert, bis zu dem keine Einkommenssteuer entrichtet werden muss. Die Koalitionsfraktionen hatten angestrebt, auch die übrigen sogenannten Tarifeckwerte zu erhöhen.

So sollte eine Grenzbelastung von 42 Prozent, die derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 Euro wirksam wird, nach den Plänen der Koalition im Jahr 2013 erst bei dem Tarifeckwert von 53.728€ greifen, im Jahr 2014 erst bei dem Tarifeckwert von 55.209 Euro

Die neuen Steuertarife bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates um zum 1. Januar 2013 in Kraft treten zu können.

Mit der kalten Progression wird die Steuermehrbelastung bezeichnet, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führe, während die Einkommensteuersätze nicht der Preissteigerungsrate angepasst werden. In der Folge sinkt das Realeinkommen.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Frank Hechtner, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-52213, E-Mail: frank.hechtner@fu-berlin.de