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Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Investoreninteressen mit Augenmaß abwägen

Tagung zu internationalen Investitionsschutzabkommen am 10. und 11. Oktober an der Freien Universität

Nr. 292/2013 vom 07.10.2013

Aktuelle Fragen des internationalen Investitionsschutzrechts sind Thema einer Tagung am 10. und 11. Oktober 2013 an der Freien Universität Berlin. Im Mittelpunkt steht das Abwägen von Investoreninteressen mit einer nachhaltigen Entwicklung von Volkswirtschaften. Nach aktuellen Studien der Vereinten Nationen sollen sich vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern Abkommen zum Schutz ausländischer Kapitalanlagen nachteilig auf legitime staatliche Regulierungsanliegen auswirken. Angesichts einer Schadensersatzklage in Milliardenhöhe des schwedischen Unternehmens Vattenfall gegen den Atomausstieg Deutschlands ist das Konferenzthema jedoch auch hierzulande bedeutend. Ziel der Tagung ist eine rechts-, wirtschafts- und politikwissenschaftliche Erörterung, inwieweit Investitionsschutzabkommen den Bedürfnissen einer nachhaltigen Entwicklung gerecht werden können. Die Tagung ist medienöffentlich, der Eintritt ist frei.

Die Bedeutung des internationalen Investitionsschutzrechts für das Wirtschaftsvölkerrecht nimmt seit einigen Jahren stark zu. Das Rechtsgebiet der Regulierung ausländischer Investitionen ist geprägt von einer Spannung zwischen dem Schutz ausländischer Kapitalanlagen und der Wahrnehmung legitimer staatlicher Regulierungsinteressen. Entwicklungs- und Schwellenländer können vor massiven Herausforderungen stehen, wenn sie durch alternative Politikansätze etwa ein funktionierendes Gesundheitssystem schaffen oder die Wasserversorgung für die Bevölkerung und den Umweltschutz verbessern wollen: Die Neuausrichtung der staatlichen Maßnahmen wirkt sich oft negativ auf bereits bestehende Auslandinvestitionen aus und kann zu signifikanten Schadensersatzforderungen der ausländischen Investoren vor Investor-Staat-Schiedsgerichten führen. Dies trifft auch Industrienationen wie Deutschland, etwa im Fall der Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg.

Das vor einiger Zeit von der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) vorgelegte Rahmenkonzept „Investment Policy Framework for Sustainable Development“ (IFSD) wurde noch nicht wissenschaftlich analysiert und bewertet. Die Wissenschaftler und Experten aus Politik und Wirtschaft wollen auf der Tagung über das Konzept kritisch diskutieren. Zudem wollen sie Ansätze für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsschutz und den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung („sustainable development“) entwickeln.

 

Zeit, Ort und Anmeldung

 

Weitere Informationen

Prof. Dr. Steffen Hindelang, Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin,
Telefon: 030 / 838-52186, E-Mail: steffen.hindelang@fu-berlin.de

 

Im Internet

www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/hindelangs/Berlin_Oct__2013