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Besserer Schutz von Versuchstieren

Spring School des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren und der Berlin-Brandenburger Forschungsplattform BB3R vom 3. bis 5. April 2017 an der Freien Universität

Nr. 059/2017 vom 27.03.2017

Die rechtlichen und ethischen Aspekte von Tierversuchen sind Thema einer Veranstaltung vom 3. bis 5. April 2017 an der Freien Universität Berlin. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden sich mit Inhalten und Forderungen befassen, die sich aus dem Deutschen Tierschutzgesetzes bezüglich der Planung von Tierversuchen sowie deren Genehmigung ergeben. Im Rahmen der Veranstaltung findet auch ein Workshop mit dem Titel „ReThink3R“ statt, bei dem über die Ziele der 3R-Forschung diskutiert wird. Die „3 R“ stehen für den Ersatz (Replacement) und die Reduktion (Reduction) von Tierversuchen sowie die Verbesserung des Wohlbefindens von Versuchstieren (Refinement). Die Veranstaltung wird vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gemeinsam mit der Berlin-Brandenburger Forschungsplattform BB3R organisiert. Während das Bf3R bundesweit alle 3R Aktivitäten bündelt, vereint die Forschungsplattform BB3R die 3R-bezogenen Kompetenzen der Region Berlin-Brandenburg. Die Veranstaltungen sind öffentlich und kostenfrei. Medienvertreter sind herzlich willkommen.

„Die Planung und Durchführung von Tierversuchen im Sinne des 3R-Prinzips (Replacement, Reduction und Refinement) ist ein komplexes Verfahren, das sich aus verschiedenen Verfahrensschritten zusammensetzt und unterschiedliche rechtliche und ethische Anforderungen berücksichtigen muss“, erläutert die Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Monika Schäfer-Korting, die Sprecherin der Forschungsplattform BB3R ist. Im Rahmen der Veranstaltung erklären Expertinnen und Experten unter anderem, wie eine erfolgreiche Literaturrecherche zu Alternativmethoden von Tierversuchen aussieht und was bei der biometrischen Planung von Tierversuchen sowie bei den gesetzlich vorgeschriebenen Anträgen und nicht-technischen Projektzusammenfassungen berücksichtigt werden muss. Die unterschiedlichen rechtlichen Sichtweisen (Tierschutzbeauftragte, § 15 TierSchG Kommission sowie Genehmigungsbehörde) an die Anforderungen für die Versuchsplanung und die Antragstellung von Tierversuchen werden ebenfalls erläutert. Darüber hinaus stellen Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) ihre wissenschaftliche Tätigkeit am Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin dar.

Die Veranstaltung ist von der Bundestierärztekammer (ATF) als Fortbildung für Tierärztinnen und Tierärzte anerkannt. Die Anerkennung als Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte ist ebenfalls möglich.

Zeit, Ort und Programm

  • Montag, 3. bis Mittwoch, 5. April 2017
  • Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin, Fabeckstraße 23/25, 2.OG, Raum 2.2058 /2.2059 / Foyer, 14195 Berlin, U-Bhf. Dahlem-Dorf (U3).

Programm im Internet

www.bb3r.de/veranstaltungen/2017-02-15_Programm_BB3R-Spring-school_dt_neues-layout1.pdf

Kontakt

Dr. Lisa Grohmann, Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-53219, E-Mail: lisa.grohmann@fu-berlin.de