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Prof. Dr. Florian Rödl von der Freien Universität Berlin ist neuer Verfassungsrichter des Landes Berlin

Rechtswissenschaftler wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählt

Nr. 144/2024 vom 10.07.2024

Der Rechtswissenschaftler der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Florian Rödl, ist neuer Verfassungsrichter des Landes Berlin. Der Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Hochschule war vom Abgeordnetenhaus Berlin Anfang Juli in das Amt gewählt worden. Prof. Dr. Florian Rödl ist einer von sechs neuen der insgesamt neun Berliner Verfassungsrichter. Das Amt des Richters am Verfassungsgerichtshof ist ein Ehrenamt.

Der Jura-Professor setzt damit eine Tradition des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin fort: vor ihm waren auch die FU-Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Helge Sodan, Prof. Dr. Heike Krieger, Prof. Dr. Albrecht Randelshofer sowie Prof. Dr. Philip Kunig Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Prof. Dr. Florian Rödl ist ein renommierter Experte für Bürgerliches Recht, insbesondere Arbeit und Miete, sowie Kollektivarbeitsrecht insbesondere Tarifvertrag, Arbeitskampf, Betriebsverfassung. Er ist seit 2016 Professor der Freien Universität Berlin. An der Universität Frankfurt a.M. hatte er sich 2014 habilitiert; dort war er auch Forschungsgruppeleiter eines Exzellenzclusters. Promoviert wurde der Jurist am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz (Italien). Das Studium der Rechtswissenschaften schloss er an der Goethe-Universität in Frankfurt a.M. ab. Anschließend schloss er an der Freien Universität Berlin ein Studium der Philosophie mit Politikwissenschaft ab.

Prof. Dr. Florian Rödl war zuletzt in der Öffentlichkeit immer wieder als Experte gefragt, unter anderem für den Berliner Mietendeckel, dem Volksentscheid zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“, sowie zur Regelung der Tariftreue im Berliner Recht der öffentlichen Auftragsvergabe. (cxm)

Weitere Informationen

Kontakt

  • Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Arbeitsrecht, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, E-Mail: sekratariat-roedl@rewiss.fu-berlin.de