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Ausschreibung des Jürgen Prölss-Preises 2024 für Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler

Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin prämiert Jurist*innen für nichtjuristische Abhandlung

Nr. 153/2024 vom 01.08.2024

An der Freien Universität Berlin wird vom Fachbereich Rechtswissenschaft in diesem Jahr erneut der Jürgen Prölss-Preis ausgeschrieben. Ausgezeichnet wird eine wissenschaftliche Abhandlung einer Juristin oder eines Juristen in deutscher Sprache über ein nichtjuristisches Thema. In Betracht kommen Themen europäischer oder außereuropäischer Kulturen, insbesondere der Philosophie, der Religions-, der Literatur- und der Geschichtswissenschaft sowie anderer Geisteswissenschaften. Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert. Bewerbungen dafür können eingereicht werden per E-Mail unter:  jproelss-preis@rewiss.fu-berlin.de.

Jürgen Prölss (1939-2012) war Professor für Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht an der Freien Universität Berlin. Seine Interessen galten neben dem rechtswissenschaftlichen Fach den fernöstlichen Kulturen, der mittelalterlichen Mystik und der Philosophie. Sein Ideal des Juristen mit offenem Bildungshorizont und fachübergreifender Kompetenz soll mit diesem Preis geehrt und gefördert werden - gemäß der Worte Martin Luthers: "Denn ein Jurist, der nicht mehr denn ein Jurist ist, ist ein arm Ding."

An der Ausschreibung des Jürgen-Prölss-Preises können Personen teilnehmen, die die erste juristische Staatsprüfung oder die erste juristische Prüfung bestanden oder einen gleichwertigen Abschluss in der Rechtswissenschaft erlangt haben und in der weiteren juristischen Ausbildung stehen, einen juristischen Hauptberuf ausüben oder über lange Zeit ausgeübt haben. Eingereicht werden können veröffentlichte Abhandlungen (Monografien oder sonstige Veröffentlichungen mit monografischem Charakter), wenn das Erscheinen nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Autor*innen können sich selbst bewerben oder von Jurist*innen oder Vertreterinnen und Vertretern der Fachdisziplin, der die Abhandlung zugehört, vorgeschlagen werden.

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