3. Hat die FU Berlin den Livestream der Veranstaltung untersagt?
Nein, die Universität hat nie den Livestream untersagt. Die organisierenden Professor*innen hätten die Veranstaltung auch in den Räumen der Freien Universität Berlin ohne Publikum und mit digitaler Übertragung durchführen können. Auch eine Live-Übertragung der später an einem anderen Ort durchgeführten Veranstaltung mit Publikum in die Räume des AStA wurde nicht untersagt oder behindert. Die Räume waren für die teilnehmende Personenzahl ausreichend und geeignet. Jedoch verschafften sich während des laufenden Livestreams einige Personen Zugang zu einem Hörsaal der Freien Universität Berlin. Da unklar war, wie sich die Situation entwickeln würde, wurde die Polizei zu Hilfe gerufen. Die Situation konnte durch Verhandlungen friedlich gelöst werden.