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Fakten zur Stiftungsprofessur „Didaktik des Chinesischen sowie Sprache und Literatur Chinas“ an der Freien Universität Berlin (aktualisiert am 7. Januar 2021)

Wer ist der Vertragspartner auf chinesischer Seite?

Das Center for Language Education and Cooperation. Ursprünglicher Vertragspartner der Freien Universität war die chinesische Organisation Confucius Institutes Headquarters – die für Kulturaustausch mit dem Ausland zuständige Unterabteilung des Bildungsministeriums der Volksrepublik China, kurz Hanban. Deshalb wird in mehreren Antworten dieses Dokuments auf Hanban verwiesen.

Wie verlief die Besetzung der Professur „Didaktik des Chinesischen sowie Sprache und Literatur Chinas“ am Ostasiatisches Seminar / Sinologie – Chinastudien? Wurde Bewerberinnen und Bewerbern die Kooperationsvereinbarung mit Hanban gezeigt? Wurden den Bewerberinnen und Bewerbern Unterlagen über die Kooperation mit Hanban zugänglich gemacht?

Die Stelle wurde nicht anders behandelt als jede andere zu besetzende Professur an der Freien Universität. Auf Nachfrage zu Finanzierungsdetails im Rahmen der Berufungsgespräche wurde die Kooperation genannt. Es wäre in jedem Bewerbungsverfahren allerdings völlig unüblich, externen, nicht eingestellten Stellenbewerberinnen und Bewerbern Kooperationsvereinbarungen vorzulegen.

Die Kalkulation der Mittel für die Stelle war von vornherein so angelegt, dass die Freie Universität die Kosten nach Auslaufen der Anschubfinanzierung weiter finanziert, also spätestens nach fünf Jahren: Eine vorzeitige Beendigung der Anschubfinanzierung hätte für die Anstellungssituation der Bewerberinnen und Bewerber bei der Freien Universität keinen Unterschied gemacht.

Mit welchen Summen unterstützt Hanban die Professur?

Es handelt sich um eine fünfjährige Anschubfinanzierung. Insgesamt stellt die chinesische Seite für diesen Zeitraum für die Ausstattung der Professur knapp 500.000 Euro zur Verfügung. Beide Partner können den Vertrag jederzeit kündigen. Nach Auslaufen der Förderung übernimmt die Freie Universität die Finanzierung aus eigenen Mitteln, sollte dies erforderlich weden, etwa durch den Versuch einer Einflussnahme von chinesischer Seite auf Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule. Die Anschubfinanzierung erlaubt es der Freien Universität, den Aufbau dieses wichtigen, für das Lehramt qualifizierenden Studiengangs jetzt in Angriff zu nehmen. Bereits seit zehn Jahren bildet das Land Berlin Referendarinnen und Referendare für Chinesisch als Quereinsteiger aus, das Schulfach Chinesisch wird an mehr als zehn Schulen des Landes als Abiturfach angeboten – mit diesem Studiengang erhält diese Ausbildung nun die erforderliche wissenschaftliche Basis am Standort Berlin.

Besteht bei dem Vertrag mit Hanban das Risiko, dass eine unliebsame Äußerung des Inhabers oder der Inhaberin der Professur von der chinesischen Seite zum Anlass genommen werden kann, die Finanzierung zu beenden?

Erfahrungen anderer Institutionen in Deutschland, bei denen in Einzelfällen Stellen über Hanban finanziert werden, belegen eine solche Vermutung nicht: Einflüsse hat es dort nach unserem Wissen nicht gegeben – weder auf die Besetzung oder die Arbeit solcher Professuren. Grundsätzlich steht es wie üblich allen Vertragsparteien zu, geschlossene Verträge jederzeit neu zu bewerten. Im Falle dieser Professur besteht für die Freie Universität zurzeit kein Anlass, die Kooperation infrage zu stellen.

Im Kooperationsvertrag ist geregelt, dass Hanban eine Lehrkraft entsenden soll. Warum akzeptiert die Freie Universität es, dass die Auswahl einer Lehrkraft durch eine staatliche Organisation wie Hanban vorgenommen wird? Wäre damit ausgeschlossen, dass beispielsweise ein Falun-Gong-Anhänger oder eine Falun-Gong-Anhängerin ausgewählt wird?

Die gegenwärtige und ehemalige politische Haltung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Fachbereichen und Zentralinstituten der Freien Universität ist – weder im Allgemeinen und noch im Speziellen – Gegenstand einer Überprüfung durch die Hochschule. Die gilt auch für Angestellte der Verwaltung. Ein solcher Austausch ist zudem nicht ungewöhnlich: Der Deutsche Akademische Austausch-Dienst entsendet im Rahmen bilateraler Abkommen in ähnlicher Weise seit Jahrzehnten Lektorinnen und Lektoren für Deutsch und Germanistik an Universitäten weltweit (mehr als 20 in China und Taiwan), deren Auswahl ebenfalls in Deutschland vorgenommen wird; nach dieser Vorauswahl werden sie den gastgebenden Hochschulen im Ausland als von Deutschland finanziell unterstützte Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen.

Die Kooperationsvereinbarung mit Hanban sieht die Möglichkeit jährlicher Evaluationen vor. Wie stehen Sie dazu?

Es ist Usus, dass Geldgebern über die Verwendung ihrer Mittel und die Fortschritte in regelmäßigen Abständen Bericht erstattet wird. Die Freie Universität ist für chinesische Partner-Institutionen und vermutlich auch staatliche Stellen seit Jahrzehnten keine Unbekannte, wir gehen davon aus, dass jede in- und ausländische Partner-Institution eine Haltung zur Freien Universität hat und diese in Abhängigkeit von deren Erfolgen und strategischen Entscheidungen über die Jahre und Jahrzehnte weiterentwickelt. Dies gilt im umgekehrten Fall selbstverständlich auch für die Haltung der Freien Universität zu ihren Partnern im weltweiten akademischen Austausch. Die Freie Universität hat 2007, 2012 und 2019 – also dreimal in Folge – in einem bundesweit hoch kompetitiven Wettbewerb den Titel einer Exzellenzuniversität errungen und muss kein Urteil über ihre Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre fürchten.

Warum hat die Freie Universität sich nach Paragraph 14 der Vereinbarung verpflichtet, korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, etwa dann, wenn chinesische Gesetze gebrochen werden?

Die Freie Universität hat sich nach Punkt 14 nicht „verpflichtet“, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen; das Hanban kann lediglich darum ersuchen. Die Entscheidung, dem zu entsprechen oder nicht zu entsprechen, liegt bei der Freien Universität Berlin. Die Freie Universität geht nicht davon aus, dass durch den Studiengang deutsche oder chinesische Gesetze verletzt werden, auch bei voller Ausübung der akademischen und der Meinungsfreiheit. Nachdem der Berliner Senat Bedenken wegen drei Punkten im Kooperationsvertrag über die Stiftungsprofessur angemeldet hatte, hatte die Freie Universität Nachverhandlungen mit dem chinesischen Partner aufgenommen. Alle angesprochenen Punkte konnten im Sinne der Freien Universität geklärt werden; der neu verhandelte Vertrag wurde Ende 2020 von beiden Seiten unterzeichnet.

Trifft es zu, dass die Freie Universität den Vertrag nur beenden darf, wenn Hanban seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn die Freie Universität nach Ansicht von Hanban das Programm nicht fortsetzen kann oder wenn es hierzu nicht die erforderlichen Mittel aufbringen kann? Die Vizepräsidentin der Freien Universität hat im Akademischen Senat erklärt, die Hochschule könne den Vertrag jederzeit kündigen. Trifft dies zu?

Die Erklärung der Vizepräsidentin im Akademischen Senat ist nichts hinzuzufügen: Ihre Aussage ist richtig und fasst die Vereinbarung zu diesem Punkt zutreffend zusammen: Die Freie Universität kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem sie gemäß Punkt 16 das Hanban darüber informiert, dass sie das Programm nicht fortsetzen möchte. Drei Monate später kann es dann beendet werden.

Nach Absatz 16 der Kooperation muss die Freie Universität, wenn sie etwa nicht die erforderlichen finanziellen Mittel aufbringen kann, außer im Falle einer Einigung alle Verluste von Hanban finanzieren. Ist es denkbar, dass die Mittel zurückgezahlt werden müssen, die Hanban zu dem dann gescheiterten Aufbau der Professur zur Verfügung gestellt hat?

Die Freie Universität und Hanban haben einen Vertrag über fünf Jahre geschlossen: Die Freie Universität hat keinen Zweifel daran, dass der Aufbau des mit der Finanzierung der Professur geplanten Bachelor-Studiengangs „Chinesische Sprache Gesellschaft“ gelingt. Im unwahrscheinlichen Fall eines Scheiterns gehen wir nach unseren bisherigen, durchweg positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Hanban davon aus, dass in diesem Fall eine gütliche Einigung erreicht werden könnte: Im unwahrscheinlichen Fall eines solchen Scheiterns wäre der Ansehensverlust für Hanban deutlich größer, als er für die Freie Universität Berlin wäre. Der Studiengang wird nach Bewilligung durch die Berliner Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung vom Wintersemester 2021/2022 an angeboten. Der Einrichtung hatten zuvor bereits die zuständigen Gremien der Freien Universität zugestimmt.

Finanzieren neben der Volksrepublik China weitere Staaten Professuren an der Freien Universität Berlin?

Die Freie Universität Berlin als internationale Netzwerk-Universität verkörpert seit ihrer Gründung 1948 den internationalen Austausch wie bundesweit wohl keine andere Hochschule, und ihre Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung sowie ihre Studierenden wissen dies zu schätzen: An ihr studieren, lehren, forschen und arbeiten Personen aus fast 130 Staaten. Es gibt an der Freien Universität keine weiteren Professuren, die von ausländischen Staaten finanziert werden.

Ist die Vermutung richtig, nach der Personen, die an der Akkreditierung des neuen Lehramtsstudiengangs Chinesisch beteiligt waren, nicht über die Finanzierung informiert wurden?

Der Studiengang wurde im Januar 2020 im Akademischen Senat der Freien Universität Berlin einstimmig beschlossen. Bei der Akkreditierung werden – wie bei allen Studiengängen der Freien Universität – die hohen Qualitätsstandards der Freien Universität angewandt.

Zuvor, im November 2019 wurde ein für die Genehmigung eines Studiengangs erforderliches „Fachgespräch“ organsiert. Es fand statt mit Studierenden, auswärtigen Fachlehrerinnen und -lehrern, Fachvertreterinnen und -vertretern sowie – wegen der Lehramtsoption – der Senatsschulverwaltung des Landes Berlin. Die im Rahmen dieses Gespräches vollzogene fachliche Beurteilung der Strukturen und Inhalte des Studiengangs wurde dabei nicht mit der Finanzierung der Professur in Zusammenhang gebracht, da sich der Studiengang selbstverständlich vollkommen nach den Vorgaben des Landes Berlin und den länderübergreifenden inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz orientiert.

Werden im Rahmen des neuen Studiengangs Themen erörtert, die aus Sicht der Kommunistischen Partei der Volksrepublik China als kritisch anzusehen sind? Beispiele könnten Menschenrechtsverletzungen oder Fragen der Unabhängigkeit Taiwans und Tibets sein.

Der neue, vom Akademischen Senat beschlossene Bachelor-Studiengang „Chinesische Sprache und Gesellschaft“ stellt eine den Anforderungen eines Kombinationsbachelors geschuldete verknappte Version des an der Freien Universität etablierten BA-Studiengangs „Chinastudien“ dar. Neben der mit diesem Studiengang identischen, bewährten umfangreichen Sprachausbildung, an der auch von China und Taiwan kofinanzierte Gastlektorinnen und –lektoren beteiligt sind, und den sprachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen gehören zum Programm auch dessen sozial- und kulturwissenschaftliche Grund- und Aufbaumodule – zur Geschichte, Kultur, Staat und Gesellschaft Chinas. Thematisiert werden selbstverständlich auch die Situation Taiwans, Hongkongs, Tibets, Xinjiangs und die Geschehnisse von 1989 in China – von den ersten Demonstrationen nach dem Tod des in Ungnade gefallenen Generalsekretärs der Kommunistischen Partei Chinas Mitte April 1989, den im Juni landesweit militärisch niedergeschlagenen Protesten bis zu den Reaktionen der kommunistischen Führung in den Monaten danach gegen Studierende und Sympathisanten der Proteste.

Wie wurde die Professur besetzt, die Herr Guder nun innehat? Es handelt sich bei Professor Guder um einen Wissenschaftler, der von einer durch Hanban an der Georg-August-Universität Göttingen finanzierten Stelle auf eine durch Hanban finanzierte Stelle an der Freien Universität gewechselt ist. Wie ist das zu erklären?

Die Besetzung erfolgte nach dem an der Freien Universität Berlin üblichen kompetitiven Berufungsverfahren. Herr Prof. Guder ist vermutlich der derzeit profilierteste Experte in Deutschland auf dem Gebiet Chinesisch als Fremdsprache, dem erklärten Förderschwerpunkt des Hanban. Es ist daher nicht außergewöhnlich, dass er mehrfach auf eine solche Position berufen wurde.

Die hohen Qualitätsstandards der Hochschule galten selbstverständlich auch bei der Berufung von Professor Guder: Professor Guder zählt in Deutschland zu den führende Experten für Chinesisch-Unterricht; er hat jahrzehntelange Erfahrungen in diesem Bereich. Er arbeitet mit Kolleginnen und Kollegen in allen chinesischsprachigen Ländern zusammen und genießt beispielsweise auch in Taiwan hohe Anerkennung. So ist Professor Guder bereits seit 2006 alle zwei Jahre wiedergewählter Vorsitzender des Fachverbands Chinesisch e. V., des Sprachlehrerverbandes von mehr als 500 Chinesischlehrerinnen und -lehrern an Schulen und Hochschulen in Deutschland.

Gab es bei der Übernahme der Professur an der Freien Universität die Bedingung, dass der Inhaber oder die Inhaberin auch den Posten des Direktors oder der Direktorin des Konfuzius-Instituts an der Freien bekleidet?

Die Übernahme des Postens als Direktor oder Direktorin des Konfuzius-Instituts an der Freien Universität war keine in der Ausschreibung formulierte Bedingung.

Auf die Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion schrieb die Bundesregierung: ‚Der Bundesregierung ist bekannt, dass der chinesische Staat bzw. die Kommunistische Partei Chinas Einfluss auf Veranstaltungen, Lehrinhalte und -materialien an Konfuzius-Instituten in Deutschland nimmt.‘ Trifft dies für das Konfuzius-Institut an der Freien Universität zu? Kommen am Institut auch in Berlin lebende Dissidenten oder Kritiker der Politik der Kommunistischen Partei der Volkrepublik Chinas zu Wort?

In derselben Antwort der Bundesregierung heißt es wörtlich: „Die Frage, ob der Bundesregierung Fälle von direkter oder indirekter Einflussnahme durch die Institute auf Forschung, Lehre, chinesische oder deutsche Studierende bekannt seien, verneint die Bundesregierung in ihrer Antwort“. Auf eine entsprechende Nachfrage zahlreicher Konfuzius-Institute beim Bundeskanzleramt von Anfang Dezember 2019 liegt nach unserer Kenntnis noch keine Antwort vor, daher können wir dazu keinen Kommentar abgeben. Für das Konfuzius-Institut an der Freien Universität Berlin können wir eine derartige Einflussnahme ausschließen. Die gegenwärtige und ehemalige politische Haltung der internationalen Referentinnen und Referenten, die Gäste des Konfuzius-Instituts an der Freien Universität Berlin sind sowie die der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Fachbereichen und Zentralinstituten der Freien Universität ist – weder im Allgemeinen und noch im Speziellen – Gegenstand einer Überprüfung durch die Hochschule. Dies gilt auch für Angestellte der Verwaltung.

Welche Fördermittel erhält die Freie Universität Berlin aus der Volksrepublik China für den Betrieb des Konfuzius-Instituts?

Die Höhe der Fördermittel für das Konfuzius-Institut an der Freien Universität beträgt im Durchschnitt ca. 100.000 Euro pro Jahr.

Welche Institution zahlt diese Fördermittel?

Die Zuwendung kommt vom Confucius Institute Headquarters/Hanban, es ist ein Teil des Erziehungsministeriums der Volksrepublik China.

Überweist die Fördermittel die Kommunistischen Partei Chinas oder eine ihre Unterorganisationen?

Nein. Das Konfuzius-Institut ist Teil einer Zusammenarbeit zwischen der Freien Universität Berlin und der Peking-Universität, die seit mehreren Jahrzehnten besteht. Die Fördermittel kommen von der staatlichen Organisation Hanban.

Worin besteht die Unterstützung der Freien Universität für das Konfuzius-Institut in Dahlem? Welche Vorhaben, Professuren oder Reisen finanziert der chinesische Staat an der Freien Universität Berlin? Wie viele chinesische und deutsche Mitarbeiter arbeiten an dem Institut?

Die Freie Universität stellt dem Konfuzius-Institut Räume zur Verfügung und finanziert eine halbe Sekretariatsstelle sowie eine studentische Hilfskraftstelle.

Das Hanban finanziert neben dem Konfuzius-Institut an der Freien Universität Berlin für fünf Jahre eine W2-Professur zum Aufbau eines Studiengangs für Chinesisch als Fremdsprache im Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Hochschule.

Am Konfuzius-Institut an der Freien Universität arbeiten etwa zehn Personen einschließlich studentischer Hilfskräfte. Von China bezahlt werden am Konfuzius-Institut neben der chinesischen Direktorin derzeit ein Projektmitarbeiter, ein bis zwei Sprachlehrkräfte sowie zwei studentische Volontäre.

Würden Sie dem Vorwurf zustimmen, die Volksrepublik China übe über das Konfuzius-Institut Einfluss aus?

Das Konfuzius-Institut an der Freien Universität fördert – ähnlich etwa der Arbeit der Goethe-Institute, des Institut Français, des British Council und anderer vergleichbarer Institutionen – die internationale kulturelle Zusammenarbeit; das Konfuzius-Institut gibt Einblicke in die Kultur des Landes, beispielsweise durch Ausstellungen, Darbietungen und Sprachkurse.

Wie garantieren Sie im Falle der Kooperation mit dem Konfuzius-Institut die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre an der Freien Universität?

Das Konfuzius-Institut ist nicht an Forschung und Lehre der Freien Universität beteiligt. Die Chinesischkurse für Anfänger, die am Konfuzius-Institut ausschließlich im Rahmen des Studienbereichs Allgemeine Berufsvorbereitung angeboten werden, sind ideologiefrei. Die Konstruktion des Konfuzius-Instituts als eingetragener Verein garantiert die Unabhängigkeit von der Freien Universität und ihrem Fach Sinologie / Chinastudien.

Können Sie ausschließen, dass es am Konfuzius-Institut an der Freien Universität Berlin Diskriminierung gibt?

Der Freien Universität ist bisher kein derartiger Fall bekannt.

Es gibt zurzeit in vielen Ländern Kritik an Konfuzius-Instituten, einige wurden geschlossen. Wie stehen Sie dazu? Haben Sie eine solche Schließung erwogen? Wie bewerten Sie die Kooperation?

Das Konfuzius-Institut an der Freien Universität Berlin ist ein eingetragener Verein; es arbeitet seit seiner Gründung vertrauensvoll mit der Peking-Universität und dem Hanban / Confucius Institute Headquarters zusammen. Das Institut versteht sich als Brücke, die reflektiert über China, seine Entwicklung, seine Leistungen und Herausforderungen berichtet, als Ort der Begegnung zwischen Deutschen und Chinesen und als Einrichtung, die Diskurse über China fördert. Am Konfuzius-Institut an der Freien Universität lernten seit dessen Gründung Hunderte die Grundlagen der chinesischen Sprache kennen, und es fanden eine Reihe von chinabezogenen Ausstellungen, Kino- und Theatervorführungen, Workshops, Vorträgen und Konzerten statt.  Es hat hier nach unserer Kenntnis bisher zu keinem Zeitpunkt Versuche der ideologischen Einflussnahme auf Sprachkurse oder Veranstaltungen gegeben. Die Freie Universität hatte und hat daher keine Veranlassung, über eine Schließung dieses erfolgreichen Instituts nachzudenken.

Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Leiter oder die Leiterin des Instituts ausgewählt?

Das Konfuzius-Institut an der Freien Universität ist ein eingetragener Verein, der von der Freien Universität Berlin und der Peking-Universität getragen wird. Der paritätisch besetzte Vorstand entscheidet gemeinsam über die Besetzung des Direktoriums, das wiederum alle weiteren Personalentscheidungen trifft.

Gibt es inhaltliche Vorgaben für Veranstaltungen, Kurse und Lehrmaterialien? Wenn ja, von wem werden sie auferlegt?

Das Konfuzius-Institut an der Freien Universität ist grundsätzlich frei in der Wahl seiner Schwerpunkte (Kultur, Weiterbildung, Chinesisch als Fremdsprache, akademische Symposien etc.), wobei der Chinesisch-Unterricht und die sogenannten HSK-Sprachprüfungen als Kernaufgaben definiert sind. (HSK steht dabei für Hanyu Shuiping Kaoshi; es handelt sich um einen standardisierten Chinesisch-Sprachtest.) Das Direktorium, besetzt mit zwei fachlich versierten Personen aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren der Freien Universität Berlin und der Peking- Universität, entscheidet gemeinsam und bürgt für die inhaltliche Qualität der Veranstaltungen des Konfuzius-Instituts an der Freien Universität.

Können Sie die Zahl chinesischer Studierender sowie chinesischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nennen, die an der Freien Universität tätig sind? Mit welchen chinesischen Partnern arbeitet die Freie Universität zusammen?

Im Wintersemester 2019/2020 waren 688 chinesische Studierende an der Freien Universität Berlin eingeschrieben. Aktive Kooperationen auf zentraler Ebene bestehen derzeit mit der Peking-Universität, der Fudan-Universität, der Nanjing-Universität, der Zhejiang-Universität sowie der Chinese University of Hongkong.

Prüft die Freie Universität ausländische Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zu Ihnen kommen wollen – etwa durch Anfragen beim Verfassungsschutz?

Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Eine regelhafte Anfrage beim Verfassungsschutz bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Studierenden findet nicht statt.

Müssen an der Freien Universität angestellte ausländische Wissenschaftler offenlegen, ob sie auch Beschäftigungen im Ausland nachgehen und beispielsweise für chinesische Universitäten oder Firmen tätig sind?

Alle bei der Freien Universität angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sämtliche Nebentätigkeiten von der Personalabteilung genehmigen lassen.

Gibt es Fälle, bei denen an der Freien Universität geistiges Eigentum oder Betriebsgeheimnisse gestohlen oder missbraucht wurden?

Uns sind keine Fälle bekannt.

Gibt es Sicherheitsmaßnahmen an der Freien Universität, mit denen der missbräuchliche Transfer geistigen Eigentums unterbunden wird?

Es gibt eine umfassende IT-Sicherheitsrichtlinie, die unter anderem den Diebstahl geistigen Eigentums verhindern soll.

Hat die Freie Universität in der jüngsten Zeit eine Einflussnahme der chinesischen Regierung auf den Hochschulbetrieb beobachtet, oder befürchtet die Freie Universität eine solche Entwicklung?

Nein. Die Freie Universität Berlin betrachtet, nicht zuletzt infolge ihrer Gründungsgeschichte, die akademische Freiheit als eine der drei Säulen ihrer fundamentalen Wertvorstellungen; die anderen zentralen Werte, die das Siegel der Freien Universität seit deren Gründung trägt, sind Wahrheit und Gerechtigkeit. Das Konfuzius-Institut an der Freien Universität Berlin wurde als eingetragener Verein gegründet und ist damit unabhängig von einer Einflussnahme.