Springe direkt zu Inhalt

Dokumentation der Überprüfung von Vorwürfen gegen einen ehemaligen Wissenschaftler am Fachbereich Physik der Freien Universität Berlin

Die Freie Universität wurde im Januar 2017 über Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber einem Wissenschaftler an ihrem Fachbereich Physik informiert, der die Universität schließlich zum 1. November 2020 verlassen hat.

Sie dokumentiert an dieser Stelle nach Abschluss der Untersuchungen und des zugehörigen Verfahrens Antworten auf Fragen zu den Untersuchungen, zu dem festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhalten und zu den Konsequenzen, die dieses hatte. Diese Übersicht wird ggf. aktualisiert.

Die Freie Universität Berlin wurde im Januar 2017 über wissenschaftliche Vorwürfe gegenüber den Wissenschaftler informiert.

Die Vorwürfe wurden im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Ehrenkodex-Satzung der Freien Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis überprüft.

Die Untersuchungskommission gemäß der Ehrenkodex-Satzung stellte im Juni 2017 wissenschaftliches Fehlverhalten fest. Dieses bezog sich auf zwei Publikationen in referierten internationalen Fachzeitschriften.

Der eine Artikel wurde zurückgezogen, hinsichtlich des anderen Artikels wurde ein Erratum veröffentlicht.

Es gab weitere Untersuchungen am Fachbereich Physik und an einer kooperierenden wissenschaftlichen Einrichtung, an denen der Wissenschaftler aufgrund einer gemeinsamen Berufung tätig war. Diese führten zur Rücknahme eines weiteren Artikels. In der Begründung der Rücknahme wurden Datenmanipulationen und somit wissenschaftliches Fehlverhalten eingeräumt.

An der Freien Universität erfolgte eine personalrechtliche Prüfung. Da es sich um eine Personalangelegenheit handelte, ist Vertraulichkeit zu beachten. Die oben genannten Artikel und die Tatsache, dass diese zurückgezogen wurden bzw. mit einem Erratum versehen wurde, können öffentlich abgerufen werden.

Der Wissenschaftler wurde im Wintersemester 2017/18 von seinem Fachbereich von der Betreuung von Abschlussarbeiten entbunden, und für die in seiner Arbeitsgruppe tätigen Mitarbeiter wurden alternative Betreuungsverhältnisse geschaffen.

Die Dissertation wurde wegen eines im September 2017 erhobenen Plagiatsverdachts durch ein vom zuständigen Fachbereich eingesetztes Gremium im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 34 Abs. 7 und 8 BerHG überprüft.

Das eingesetzte Gremium bestätigte den Plagiatsverdacht, sodass das Präsidium der Freien Universität auf Grundlage dieser Bewertung den Doktorgrad im Januar 2019 entzog. Dagegen legte der Wissenschaftler Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

Auf Anregung des Gerichts wurde im September 2020 ein Vergleich geschlossen. Das Gericht hatte zuvor erhebliche Zweifel dargelegt, ob der Entziehungsbescheid der gerichtlichen Prüfung standhalten werde. Dies begründete das Gericht damit, dass aus dortiger Sicht offen sei, ob die von der Freien Universität als Grundlage für die Entziehung angeführten Plagiatsstellen im Hinblick auf Qualität und Quantität die Entziehungsentscheidung rechtfertigen. Im Rahmen des Vergleichs verpflichtete sich der Wissenschaftler, aus der Freien Universität und dem dortigen Beamtenverhältnis auszuscheiden. Die Universität verpflichtete sich im Rahmen des Vergleichs, den Bescheid über die Entziehung des Doktorgrads aufzuheben.

Der Wissenschaftler war seit März 2018 und bis zu seinem Ausscheiden zum 1. November 2020 aus der Freien Universität Berlin an der Hochschule nicht mehr aktiv tätig.