Nahostkonflikt
Medienberichte zu möglichen Ausweisungen
Medienberichten von Anfang April 2025 zufolge wollen die Behörden einen US- und drei EU-Bürger*innen aus Deutschland ausweisen. Die vier Personen sollen demnach an mehreren pro-palästinensischen Protesten teilgenommen haben – unter anderem an einer gewaltsamen Besetzung an der Freien Universität Berlin. Ihnen wird von den Behörden vorgeworfen, dabei Straftaten begangen zu haben. Die Freie Universität Berlin stellt dazu fest:
Am 17.10.2024 waren mindestens 40 Personen an einem gewaltsamen Angriff auf das Präsidiumsgebäude der Freien Universität beteiligt. Die Personen sind äußerst brutal aufgetreten und haben Mitarbeitende körperlich angegriffen und verbal bedroht. Die Mitarbeitenden berichten, dass sie in schwer verständlichem Englisch unter Androhung von Gewalt dazu aufgefordert wurden, ihre Büros zu verlassen. Personen, die dem nicht nachkamen, wurden körperlich attackiert.
Die Polizei wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des gewaltsamen Angriffs gerufen. Die ersten Polizeikräfte trafen nach etwa zehn Minuten ein.
Ein Großteil der Angreifer*innen verließ das Haus, als die Polizei eintraf. Die Polizei hatte mehrere Personen festgenommen, die mutmaßlich an dem Eindringen ins Präsidium beteiligt gewesen sind. Darunter befanden sich keine Studierenden der Freien Universität Berlin.
Weitere Informationen: https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2024/fup_24_206-versuchte-besetzung/index.html
Die Hochschulleitung hat jeweils unverzüglich nach Bekanntwerden der Identität von Tatverdächtigen physischer Angriffe – und dies gilt auch für die vier eben erwähnten Personen – zum Schutz der angegriffenen Personen und der Mitglieder der Hochschule insgesamt Hausverbote für sämtliche Gebäude und Grundstücke der Hochschule ausgesprochen; diese wurden und werden, soweit zur Gefahrenabwehr erforderlich, jeweils nahtlos verlängert.
Viele Straftatbestände, die im Rahmen von Demonstrationen oder Besetzungen verwirklicht werden könnten, können von den Strafverfolgungsbehörden auch von Amts wegen verfolgt werden, insbesondere wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht. In solchen Fällen erfolgt die Strafverfolgung dann unabhängig davon, ob die Freie Universität Berlin einen Strafantrag stellt.
Die Freie Universität hat keine Kenntnis über konkrete aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen Personen oder gar Studierende, die an Protestaktionen an der Freien Universität Berlin teilgenommen haben sollen. Die Freie Universität war und ist in solchen Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich allein der jeweils zuständigen Ausländerbehörde fallen, nicht involviert.
Die vier Personen, die in Medienberichten teils namentlich genannt werden, sind und waren auch zum Tatzeitpunkt nicht an der Freien Universität Berlin immatrikuliert.
Die Freie Universität Berlin setzt sich für die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedlichen Protest ein, soweit diese im Einklang mit geltendem Recht stehen. Universitäten sind Orte einer offenen und demokratischen Diskussionskultur. Werden Universitäten auch zu Protesträumen, dann sollte das gemeinsame Ziel darin bestehen, diese in einen konstruktiven und respektvollen Dialog zu überführen. In diesem grundsätzlichen Verständnis ist ein sachlich geführter, differenzierter und auch kritischer Diskurs möglich. Die Normen und Regeln, die den Rahmen einer gemeinsamen Kommunikation bilden, setzen die Anerkennung anderer Standpunkte voraus; Hassrede und jede Form der Diskriminierung sind entschieden zurückzuweisen.
Die Universitätsleitung sieht es als ihre Aufgabe an, einen Raum für akademischen Austausch und Debatte zu fördern. Gleichzeitig ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zuständiger Behörden obliegt nicht der Universität.
Zur geplanten wissenschaftlichen Veranstaltung mit Francesca Albanese und Eyal Weizman am 19.02.2025
Angesichts der aktuellen Polarisierung und der nicht kalkulierbaren Sicherheitslage hat das Präsidium entschieden, dass die für den 19.02.2025 geplante wissenschaftliche Veranstaltung mit Vortrag und Diskussion mit der UNO-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese und dem Direktor von „Forensic Architecture“ Eyal Weizman an der Freien Universität nicht als öffentliche Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Das Präsidium hat den organisierenden Professor*innen angeboten, eine Realisierung der wissenschaftlichen Veranstaltung im digitalen Raum zu ermöglichen.
Die Freie Universität Berlin stellt sich ihrer Verantwortung als Ort der freien Wissenschaft und des offenen Diskurses. Wissenschaftsfreiheit bedeutet, dass auch kontroverse Themen diskutiert werden können - gleichzeitig müssen Universitäten sicherstellen, dass wissenschaftliche Veranstaltungen in einem Rahmen stattfinden, der einen sachlichen Austausch ermöglicht. „Wo, wenn nicht an einer Universität können kontroverse Debatten geführt, Standpunkte gehört und wissenschaftlich eingeordnet werden. Wissenschaftsfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut, welches man nicht hoch genug bewerten kann. Politische und öffentliche Einflussnahme und zunehmende Polarisierung schaden der Wissenschaft.“, sagte Prof. Günter M. Ziegler.
Erklärung von Prof. Günter M. Ziegler, Präsident der Freien Universität Berlin, zur geplanten Veranstaltung mit Francesca Albanese und Eyal Weizman, unter Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ der 822. Sitzung des Akademischen Senats am 12.02.2025:
– Es gilt das gesprochene Wort –
Wie Sie alle aus der Presse mitbekommen haben werden, gibt es zurzeit eine umfassende Kontroverse um eine anstehende Veranstaltung mit Francesca Albanese, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die besetzten Gebiete Palästinas, und Eyal Weizman, Gründer und Direktor des Forensic Architecture-Projekts und Professor of Spatial and Visual Cultures an der University of London.
Geplant ist ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Diskussion, der von mehreren Professor*innen der FU Berlin aus den Geistes- und Sozialwissenschaften gemeinsam organisiert wurde mit dem Ziel eines wissenschaftlichen Austauschs über grundlegende Fragen des rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Umgangs mit dem Krieg in Israel und Palästina.
Es gibt an den Universitäten in Berlin unter Studierenden und Mitarbeiter*innen ein großes Bedürfnis nach inhaltlichen Diskussionen zu diesem Themenkomplex, für die es aber aufgrund der polarisierten öffentlichen Diskussion und politischen Interventionen kaum die entsprechenden Räume gibt. Es gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Universität, solche Räume zu eröffnen und wissenschaftlich fundierte Diskussionen auch über kontroverse Fragen zu ermöglichen. Es ist etwas Besonderes für eine Universität, Vorträge von UN-Vertreter*innen zu hören und eine einmalige Gelegenheit für Studierende, in Austausch mit ihnen treten zu können.
Es gibt nun aus verschiedenen Richtungen massive Kritik an beiden Gästen der geplanten Veranstaltung, inklusive Vorwürfen von Antisemitismus und Hamas-Verharmlosung. Auf Basis dieser Vorwürfe bin ich nachdrücklich dazu aufgefordert worden, die Veranstaltung sofort abzusagen.
Um das klarzustellen: Natürlich bieten wir Antisemitismus an der Freien Universität keine Bühne! Und nein, Antisemitismus ist nicht durch die Wissenschaftsfreiheit gedeckt.
Wissenschaftsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre, ist ein zentrales Grundrecht. Art. 5(3) GG. Satz 2 sagt gleichzeitig: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Gleichwohl beobachten wir alle mit Sorge, dass Wissenschaftsfreiheit international massiv unter Druck steht. Und damit meine ich nicht nur die Situation in Deutschland und nicht nur die dramatische Situation in den USA.
Die Freie Universität ist gegründet worden, um für Wissenschaftsfreiheit einen sicheren Platz zu haben – ein halbes Jahr vor Beschluss des Grundgesetzes [23.5.1949], und auch deshalb heißt sie Freie Universität.
Nun ist die Veranstaltung einerseits von verschiedenen Aktivistengruppen beworben und vereinnahmt worden, die es auch geschafft haben, den Eindruck herzustellen, als seien sie Mitveranstalter oder Kooperationspartner und dass das eben nicht eine Veranstaltung von Wissenschaftler*innen der Freien Universität sei. Und die die Veranstaltung verwenden wollen, um einen schwierigen und belastenden Konflikt selbst auf die Bühne zu bringen, wo es uns doch um einen wissenschaftlichen Diskurs gehen muss.
Es besteht damit die akute Gefahr und, das muss ich leider feststellen, auch die Erwartung, dass man in der Veranstaltung angesichts der aufgeheizten Stimmung, des Aktivismus im Vorfeld und der Mobilisierung nach außen zum eigentlichen Thema gar nicht mehr kommt, sondern stattdessen einen großen Konflikt in den Saal trägt.
Stattdessen bedarf es der wissenschaftlichen, auch kontroversen Debatte, und natürlich brauchen wir das auch an der Freien Universität, wo es dafür ausgewiesene Expertise und ebenso Informationsinteresse und Informationsbedarf gibt.
Gleichwohl müssen wir zur Einsicht kommen, dass wir in der aktuellen Situation die Sicherheit aller Beteiligten und Unbeteiligten der geplanten Veranstaltung nicht mehr vernünftig garantieren können und dass das Ziel einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung aufgrund der starken Polarisierung nicht mehr erreichbar ist.
Daher haben wir als Präsidium entschieden, dass die Veranstaltung nicht wie bisher geplant als öffentliche Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Das Präsidium hat den organisierenden Professor*innen angeboten, eine geeignete Realisierung der Veranstaltung an der Freien Universität mit wissenschaftlicher Diskussion im digitalen Raum zu ermöglichen. Hierzu ist die Gruppe der Professor*innen noch im Austausch.
Um es kurz und knapp zu sagen: Weil Ziel und Zweck der wissenschaftlichen Veranstaltung als wissenschaftliche Veranstaltung aufgrund der aktuellen Polarisierung und der nicht kalkulierbaren Sicherheitslage nicht realisiert werden kann, wird die Veranstaltung in der angekündigten Form abgesagt. Die Debatte und die Diskussion soll aber anders ermöglicht werden, dafür ist die FU da.
Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut. Das werden wir jetzt und auch in Zukunft verteidigen. Aber klar bleibt: Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung sind weder mit der Wissenschafts- noch mit der Meinungsfreiheit gedeckt. Für sie gibt es an der Freien Universität jetzt und auch in Zukunft keine Bühne.
Ergänzender Hinweis, 13.02.2025: Im späteren Verlauf der AS-Sitzung ließ der Präsident verlauten, gemäß eines just online publizierten Artikels in der taz sei die o.g. Professor*innengruppe nicht bereit, die Veranstaltung in den digitalen Raum zu verlagern. Diese Darstellung der taz erwies sich im Nachhinein als unkorrekt. Stattdessen sind die eigeladenen Referent*innen nicht bereit, die Präsenzveranstaltung durch ein virtuelles Format zu ersetzen. Die taz hat die Passage inzwischen entsprechend korrigiert.
Kooperation mit Universitäten in Israel und in den palästinensischen Gebieten
Abkommen für den Studierendenaustausch bestehen aktuell mit vier Universitäten:
• Ben Gurion University of the Negev
• Hebrew University of Jerusalem
• Tel Aviv University
• University of Haifa
Mit der Hebrew University kooperiert die Freie Universität außerdem im Rahmen einer strategischen Partnerschaft, worüber insbesondere gemeinsame Lehr- und Forschungsprojekte unterstützt werden. Die Partnerschaft geht zurück auf eine Initiative von Studierenden der Freien Universität, die bereits in den 1950er Jahren Kontakt zur Hebrew University of Jerusalem aufnahmen.
Abkommen für den Studierenden-, Forschenden- und Mitarbeiter*innenaustausch im Rahmen von Erasmus+ bestehen mit zwei Universitäten:
• Birzeit University
• Al Quds University
Auf Anfrage der Freien Universität beim Auswärtigen Amt stellte dies in einem Schreiben im März 2025 klar, dass „das Auswärtige Amt die Kooperationen mit der HUJI nicht als bedenklich ansieht, da diese als eine auf israelischem Staatsgebiet gelegene Institution betrachtet wird.“ Ausschlaggebend ist, dass „der Hauptsitz […] nicht auf besetztem Gebiet erbaut“ ist.
Die Freie Universität orientiert sich außerdem an den von der Europäischen Union veröffentlichten „Leitlinien über die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014“.
Die Freie Universität orientiert sich an den von der Europäischen Union veröffentlichten „Leitlinien über die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014“.
Die Freien Universität unterhält keine institutionellen Kooperationen mit der Ariel Universität und wünscht dies auch nicht. Den Forschenden an der Freien Universität werden hingegen keine Vorgaben gemacht, mit welchen Personen sie individuell kooperieren. Es ist jedoch immer die „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ zu beachten.
Die Freie Universität unterstützt das DAAD Brückenstipendium für Palästinenser in Deutschland und nominiert für das Hilde Domin Programm für gefährdete Studierende. Die Universität unterstützt ebenfalls Scholars at Risk bei Bewerbungen um einschlägige Stipendien, wenn es einen Mentor oder eine Mentorin an der Freien Universität gibt.
Maßnahmen gegen Antisemitismus
Um den Besonderheiten antisemitischer Diskriminierung gerecht zu werden, wurde im Januar 2024 die Stelle der Ansprechperson für von Antisemitismus Betroffene eingerichtet.
Der Stelleninhaber verfügt über 40 Jahre Forschungsexpertise zu christlich-jüdischen Beziehungen und Antisemitismus und hat einen guten Zugang zur jüdischen Community in Berlin und Israel. Er steht sowohl Betroffenen, als auch Zeuginnen und Zeugen von Antisemitismus als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus berät er auch die Hochschulleitung zum Thema.
Um den Besonderheiten antisemitischer Diskriminierung gerecht zu werden, wurde im Januar 2024 die Stelle der Ansprechperson für von Antisemitismus Betroffene eingerichtet.
Der Stelleninhaber verfügt über 40 Jahre Forschungsexpertise zu christlich-jüdischen Beziehungen und Antisemitismus und hat einen guten Zugang zur jüdischen Community in Berlin und Israel. Er steht sowohl Betroffenen, als auch Zeuginnen und Zeugen von Antisemitismus als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus berät er auch die Hochschulleitung zum Thema.
In den vergangenen Wochen hat die Universitätsleitung zahlreiche Studierende, die sich in dem Gefühl der Verunsicherung auf dem Campus an sie gewandt haben, eingeladen, um darüber ins Gespräch zu kommen und auf Bedürfnisse der Betroffenen reagieren zu können. Die Gespräche werden auch weiterhin geführt, und weitere Termine sind in Planung.
Bei Diskriminierungserfahrung können sich jüdische Studierende zur Beratung an die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung wenden. Die Beschäftigen verfügen über mehrjährige Erfahrung mit und fundierte Kenntnisse von Diskriminierung und den Mechanismen dahinter. Außerdem sind sie erfahren im adäquaten Umgang mit den Betroffenen. Zum Thema Antisemitismus ist die Stabsstelle im Austausch mit externen Personen mit Fachexpertise, die auch gesonderte Fachberatungen anbieten. Die Diversity-Stabsstelle bietet darüber hinaus Empowerment-Workshops für Studierende mit Rassismus-Erfahrungen an.
Für betroffene Studierende greift die Freie Universität Berlin auch verstärkt auf etablierte Strukturen der psychologischen Beratung (Support Points) zurück.
Weitere Maßnahmen
Weitere Maßnahmen befinden sich im Aus- und Aufbau, beispielsweise die regelmäßige direkte Ansprache der für die Campussicherheit relevanten Personen zur Sensibilisierung für das Thema, die Versendung von Mailings zur Sensibilisierung für das Thema an die Mitglieder der Universität, der Austausch und die Abstimmung mit Berliner Hochschulen in Bezug auf weitere mögliche Präventionsmaßnahmen.
Der Hochschulleitung ist es wichtig, von antisemitischen und diskriminierenden Vorfälle Kenntnis zu erhalten, um diese nachverfolgen zu können: Strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
Die Leitung der Freien Universität steht auch im engen Austausch mit den Leitungen der Fachbereiche zu Maßnahmen und Empfehlungen zum Umgang mit Antisemitismus und Rassismus; sie weist auf rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen an der Freien Universität Berlin hin und erarbeitet Kurse und Handreichungen für Dozierende zum Umgang mit dem Nahost-Konflikt. Es wurden unter anderem im Januar 2024 Kurse für Lehrende, Verwaltungsmitarbeitende, Studierende (und speziell Lehramtsstudierende) angeboten.
Protestaktion vom 28. November 2024
Am Morgen des 28.11.2024 versammelten sich rd. 30 Personen vor einem Institutsgebäude der Freien Universität Berlin in der Ihnestraße. Eine Besetzung fand nicht statt. Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulleitung waren vor Ort und führten Gespräche mit den Teilnehmenden, die bisher friedlich verlaufende Protestaktion wird von der Polizei begleitet. Unter Vermittlung des AStA der Freien Universität Berlin haben die Teilnehmenden ab 12 Uhr befristet außerhalb des Institutsgebäudes einen Raum für Debatten zur Verfügung gestellt bekommen.
Sofern der Universitätsleitung strafrechtlich relevante Handlungen bekannt werden, kommen diese zur Anzeige.
Stand: 28.11.2024, 13:00 Uhr
Update: 28.11.2024, 17 Uhr:
Der unter Vermittlung des AStA der Freien Universität Berlin zur Verfügung gestellte Raum wurde gegen 17 Uhr von den Teilnehmenden der Protestaktion friedlich verlassen.
Vorfall am 11. Juli 2024
Zu dem Vorfall am 11. Juli 2024 kam es im Rahmen eines bereits seit längerer Zeit terminierten Gesprächs des Präsidenten und Mitgliedern des Präsidiums mit den AStA vertretenden Personen. Das nicht-öffentliche Gespräch fand im Büro des Präsidenten statt. Die Vertretung des AStA hatte im Vorfeld auch angefragt, eine von einer Strafanzeige betroffene Person mitzubringen, das Präsidium hatte keine Einwände. Die Person war dem Präsidenten bisher namentlich nicht bekannt. Die Person beteiligte sich zunächst an dem Austausch mit dem AStA, fiel aber durch eine aggressive Gesprächsführung auf.
Die Person stand während des Gesprächs unvermittelt auf, nahm ein Mobilfunkgerät in die Hand und filmte, während sie den Präsidenten mit einer Flüssigkeit übergoss und ihn anschrie. Dieses Verhalten ist inakzeptabel, die Person wurde sofort des Gebäudes verwiesen.
Das Präsidium der Freien Universität geht auch nach Erklärung der anwesenden AStA-Vertretung davon aus, dass sie von dem Angriff der Person überrascht wurde und von der Absicht keine Kenntnis hatte.
Der Präsident und die anderen Teilnehmenden des Gesprächs blieben körperlich unverletzt, bei der Flüssigkeit handelte es sich mutmaßlich um Wasser.
Der Präsident der Freien Universität Berlin, Prof. Günter M. Ziegler, betont: „Die Freie Universität Berlin muss ein Ort sein, an dem sich alle Studierenden und Mitarbeitenden, gleich welcher Herkunft oder Konfession, ohne Wenn und Aber, sicher fühlen können. Die Freie Universität wird auch weiter den Dialog suchen und Dialoge vermitteln. Das ist ihre Aufgabe. Nicht möglich sind Dialoge mit Personen, die Gewalt anwenden sowie Gewalt und Angriffe auf dem Campus oder gegen Mitglieder der Universität gutheißen und sich nicht davon distanzieren, die der Maxime der Freien Universität Berlin, den bewährten Prinzipien einer respektvollen, dialogorientierten und verantwortungsbewussten Diskussionskultur nicht folgen.“
Die Freie Universität nimmt den Vorfall ernst. Rechtliche Schritte gegen die Person werden ergriffen, auch im Hinblick auf die Veröffentlichung und Verbreitung von herabwürdigenden Filmaufnahmen.
Besetzung und Räumung des Theaterhofs am 7. Mai 2024 / Offener Brief Berliner Hochschullehrender
Die Besetzung des Theaterhofs der Rostlaube in der vergangenen Woche sowie dessen anschließende polizeiliche Räumung beschäftigt viele Angehörige der Freien Universität Berlin. Ein darauf bezogener offener Brief von Lehrenden verschiedener Berliner Universitäten hat wiederum zu diffamierenden Kommentaren in den sozialen Medien und einer verunglimpfenden Berichterstattung in der Bild-Zeitung geführt, die die Hochschulleitung entschieden verurteilt.
Die nicht angekündigte, nicht genehmigte und auf Dauer angelegte Besetzung des Theaterhofs der Rost- und Silberlaube hat am 7. Mai 2024 von Anfang an eine Situation geschaffen, in der die Hochschulleitung feststellen musste, dass einerseits die Sicherheit für Studierende und Mitarbeitende der Freien Universität nicht mehr uneingeschränkt zu gewährleisten (dies schließt auch die Protestierenden selbst ein) sowie andererseits ein geregelter Lehr- und Forschungsbetrieb ernsthaft gefährdet waren. Deshalb haben die Mitglieder des Präsidiums sich sowohl für eine zeitnahe Räumung des Protestcamps als auch für eine Beendigung des regulären Hochschulbetriebs in den umliegenden Gebäuden (inkl. der dortigen Bibliotheken und Mensa) entschieden.
Die Hochschulleitung hält Kritik in dieser Form nicht nur für zulässig und wichtig, sie nimmt sie auch sehr ernst und führt entsprechende Gespräche mit den Autor*innen. Zugleich verurteilt das Präsidium entschieden jede Art der Diffamierung gegenüber einzelnen Unterzeichner*innen des offenen Briefes in den sozialen Medien und insbesondere die verleumderische Berichterstattung der Bild-Zeitung. Diese stellt in den Augen des Präsidiums einen Angriff auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit dar, den es nicht akzeptiert. Daher werden presserechtliche Schritte geprüft.
Dem Präsidium der Freien Universität ist wichtig, dass die Hochschule jetzt erst recht auf universitären Dialog setzt und gemeinsam für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einsteht. Auch herausfordernde Themen wie der Nahostkonflikt müssen im Dialog und mit eben jenen konstruktiven Strategien angegangen werden, die den Werten der Freien Universität entsprechen: Mit offenen, auch kontroversen wissenschaftlichen Diskursen, die es allen Beteiligten ermöglichen, komplexe Sachverhalte analytisch einzuordnen und konkurrierende Argumente auf der Basis eines friedlichen und gegenseitig zuhörenden Miteinanders auszutauschen.
Für die Freie Universität sind der Nahostkonflikt, dessen historische, politische und soziale Hintergründe sowie die daraus resultierenden Folgen für die Gesellschaft selbstverständliche Gegenstände wissenschaftsgeleiteter Auseinandersetzungen. Universitäten sind dafür vor allem Orte einer offenen und demokratischen Diskussionskultur. Werden Universitäten auch zu Protesträumen, dann sollte das gemeinsame Ziel darin bestehen, diese in einen konstruktiven Dialog zu überführen. In diesem grundsätzlichen Verständnis ist die Universitätsleitung offen für einen sachlich geführten, differenzierten und auch kritischen Diskurs über die politischen Entwicklungen und völkerrechtlichen Folgen des Nahostkonflikts. Die Normen und Regeln, die den Rahmen einer gemeinsamen Kommunikation bilden, setzen jedoch die Anerkennung anderer Standpunkte ebenso voraus, wie antisemitische Äußerungen, Hassrede und jede Form der Diskriminierung entschieden zurückzuweisen sind. Der bei dem Protest am 7. Mai implizit und explizit vorgebrachte Antisemitismus erfüllt die Hochschulleitung daher weiterhin mit großer Sorge. Es muss immer gelten: Die Freie Universität ist und bleibt ein Ort, an dem Hetze, Bedrohung und Gewalt keinen Raum haben dürfen.
Dem Präsidium der Freien Universität Berlin gehören an:
- Prof. Günter M. Ziegler
- Prof. Verena Blechinger-Talcott
- Prof. Georg Bertram
- Prof. Sven Chojnacki
- Prof. Petra Knaus
- Andrea Güttner
Propalästinensische Kundgebung am 8. Februar 2024
Die Freie Universität Berlin ist nicht Veranstalterin der Kundgebung am 8. Februar 2024; sie hat diese nicht genehmigt und stellt dafür auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung; die Veranstaltung findet im Straßenland statt.
Sollte eine nicht genehmigte Veranstaltung auf dem Gelände der Freien Universität stattfinden, wird die Hochschule gegebenenfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Aufgrund von Inhalten von Plakaten mit dem Aufruf zur Kundgebung am 8. Februar hat die Freie Universität Berlin Strafanzeige gestellt.
In Deutschland gilt grundsätzlich Versammlungsfreiheit. Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in Berlin spätestens 48 Stunden vor der Einladung bei der zuständigen Behörde (Polizei Berlin) angemeldet werden. Eine von der Polizei genehmigte Kundgebung unter freiem Himmel muss die Freie Universität Berlin nach dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz auf ihrem eigenen Gelände dulden, wenn dieses Gelände öffentlich zugänglich ist.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen hingegen dem Hausrecht der Freien Universität Berlin. Für eine solche Veranstaltung bedarf es der Zustimmung oder zumindest der Duldung seitens der Freien Universität Berlin. Die Freie Universität hat keine Veranstaltungen oder Demonstrationen genehmigt.
Wir beobachten einen alarmierenden Anstieg von Hetze und Hassbekundungen in unserer Gesellschaft. Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung sind gesamtgesellschaftliche Probleme, die auch vor dem Campus von Universitäten nicht Halt machen. Die Freie Universität hat auf Grundlage der Postings in den Sozialen Medien Anzeige erstattet. Von den dokumentierten Äußerungen der Person distanzieren wir uns aufs Schärfste. Die Handlung erfolgte außerhalb des Campus der Freien Universität Berlin, die Person ist nach bisherigen Kenntnisstand nicht Mitglied der FU Berlin, die Strafanzeige wurde gemäß § 158 Strafprozessordnung (StPO) erstattet. (Stand: 13.02.2024)
Fragen und Antworten zu Protestaktionen zum Nahostkonflikt an der Freien Universität Berlin
Die Freie Universität Berlin wendet sich gegen Antisemitismus in jeder Form. An der Freien Universität Berlin ist kein Platz für Antisemitismus, Rassismus und jegliche andere Form von Diskriminierung aufgrund der Nationalität und ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und Weltanschauung, der sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung, des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Die Universität ist, wie auch die anderen Berliner Hochschulen es sind, Ort der demokratischen Kultur, Raum für Dialog und Stätte der Vielfalt. Dies hat die Freie Universität als Mitglied der LKRP Berlin (die Abkürzung steht für Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen; es ist ein Zusammenschluss von elf staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und künstlerische Hochschulen sowie den beiden kirchlichen Hochschulen der Hauptstadt) deutlich zum Ausdruck gebracht, siehe hier.
Zuletzt haben sich die Mitglieder des Präsidiums der Freien Universität am 5. Dezember 2023 mit einer Rundmail an die Universitätsgemeinschaft gewandt. Darin sprachen sie sich unter anderem für eine weiterhin respektvolle, dialogorientierte und verantwortungsbewusste Diskussionskultur auf dem Campus aus. Diese Rundmail wurde hier veröffentlicht (Stand 15. Dezember 2023).
Die Universität hat bereits Veranstaltungen zum Nahost-Konflikt durchgeführt und wird dies auch weiterhin tun. Die Hochschulleitung befindet sich in einem intensiven Austausch mit Studierenden und Mitarbeitenden, sowohl aus jüdisch/israelischen als auch palästinensisch-sympathisierenden Gruppen, sowie mit vielen Universitätsangehörigen, die sich keiner Seite zuordnen und das Bedürfnis haben, sich mit dem Nahost-Konflikt auseinanderzusetzen. Es wurden unterschiedliche Gesprächsformate mit dem Präsidenten und anderen Mitgliedern des Präsidiums angeboten und auch durchgeführt. Weitere Informations- und Gesprächsangebote sowie Vorträge namhafter Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen von Organisationen sind in Vorbereitung.
Eine Übersicht der Termine finden Sie hier: https://www.fu-berlin.de/sites/diversity/termine/nahost/index.html
Ein weiterer Baustein des Maßnahmenpakets sind die Aktionswochen der Freien Universität Berlin gegen Antisemitismus, die vom 25. Januar 2024 bis zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters dezentral an den Fachbereichen stattfinden. Initiiert wurden sie von Lehrenden verschiedener Institute: Das Thema Antisemitismus soll in öffentlichen und hochschulöffentlichen Veranstaltungen, Seminaren und Vorlesungen diskutiert werden (Stand 30. Januar 2024)
Nach dem 7. Oktober wurden vermehrt Schmierereien mit antisemitischen Inhalten und aggressive Flyer zum Beispiel mit Protest-/Demonstrationsaufrufen wahrgenommen. Diese werden so schnell wie möglich entfernt; strafbare Inhalte werden zur Anzeige gebracht. Sofern der Freien Universität Berlin strafrechtlich relevante Handlungen bekannt werden, kommen diese zur Anzeige.
Bislang wurde in insgesamt 23 Fällen Strafanzeige gestellt: 20 wegen Hausfriedensbruchs nach einer Hörsaalbesetzung am 14. Dezember, zwei wegen antisemitischer Schmierereien, eine wegen politischer Aussagen an einem Informationsstand. Hinzu kommen vier Anzeigen, die im Rahmen der Hörsaalbesetzung wegen Körperverletzung (3 Fälle) und Beleidigung (1 Fall) gestellt wurden. Nach Kenntnis der FUBerlin gab es ferner drei Anzeigen im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung und des Vorwurfs von Antisemitismus am 19. Dezember (diese Anzeigen wurden nicht von der Freien Universität Berlin erstattet, sondern die Universität wurde durch die Polizei hierüber in Kenntnis gesetzt). Die Polizei wurde von Betroffenen gerufen; der Freien Universität Berlin liegen keine Informationen über deren Identität und den genauen Hintergrund der Anzeigen vor. (Stand: 03. Februar 2024)
Das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, wurde durch Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft. Somit ist eine Exmatrikulation schon formal nicht möglich. Soweit dies jedoch zur Sicherstellung eines geordneten Hochschulbetriebs erforderlich ist, können Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten getroffen werden (z.B. Hausverbot). Diese Maßnahmen werden selbstverständlich geprüft.
Die Freie Universität war nicht Veranstalterin der Aktion im Hörsaal 1a der Hochschule am 14. Dezember 2023. Sie hat diese nicht genehmigt und dafür auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Sie hat keine Personalien von Teilnehmenden aufgenommen und plant nicht, dies zu tun. Die Freie Universität bringt Rechtsverstöße, die ihr bekannt geworden sind, zur Anzeige (Stand 08. Januar 2024).
In Deutschland gilt grundsätzlich Versammlungsfreiheit. Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in Berlin spätestens 48 Stunden vor der Einladung bei der zuständigen Behörde (Polizei Berlin) angemeldet werden. Eine von der Polizei genehmigte Kundgebung unter freiem Himmel muss die Freie Universität Berlin nach dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz auf ihrem eigenen Gelände dulden, wenn dieses Gelände öffentlich zugänglich ist.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen hingegen dem Hausrecht der Freien Universität Berlin. Für eine solche Veranstaltung bedarf es der Zustimmung oder zumindest der Duldung seitens der Freien Universität Berlin. Die Freie Universität hat keine Veranstaltungen oder Demonstrationen genehmigt. Die Aktionen im Hörsaal 1a der Hochschule am 14. Dezember 2023 wurden zeitweise geduldet, bis es zu Eskalationen und einzelnen Äußerungen kam, die einer respektvollen, dialogorientierten und verantwortungsbewussten Diskussionskultur nicht mehr zuzuordnen waren (Stand 04. Februar 2024).
Die Besetzung des Hörsaals am 14. Dezember begann 11:30 Uhr und wurde zunächst in einem sehr kleinen Kreis von Studierenden abgehalten. Die Teilnehmenden stellten Forderungen an die Universität, die geprüft wurden.
Es kam im Verlauf des Vormittags zwischen Teilnehmenden der pro-palästinensischen Veranstaltung und Gegendemonstranten vereinzelt zu Auseinandersetzungen, auch körperlicher Art. Die Hochschule hat deshalb die Polizei gerufen. Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Besetzenden und auch der kritischen Gruppe haben Strafanzeige erstattet. Die Auseinandersetzungen wurden geschlichtet.
Zu diesem Zeitpunkt kam die Universitätsleitung aufgrund der Beobachtungen von Kolleg*innen vor Ort zu dem Schluss, dass ein offener, friedlicher Austausch möglich war und duldete die Veranstaltung zunächst.
Es waren zu jedem Zeitpunkt im Verlauf des Tages sowohl palästinisch-sympathisierende Demonstranten wie auch jüdische bzw. israelische Teilnehmende im Raum und beteiligten sich an Diskussionen. Eine solche Form des Austausches muss eine Universität aushalten. Studierende, die sich respektvoll und dialogorientiert und verantwortungsbewussten im Rahmen von Recht und Gesetz äußern, sollte die Universität dulden, auch wenn sie das Mittel der Besetzung ablehnt – was gegenüber den Organisatoren deutlich gemacht wurde. Eine Räumung durch die Polizei kann nur das letzte Mittel sein.
Die Lage veränderte sich zum Nachmittag – es kam vom Podium zu Äußerungen, die den Ansprüchen an einen friedlichen, respektvollen, offenen Diskurs und Austausch im Rahmen einer demokratischen Kultur nicht mehr zuzuordnen waren und es kam wiederholt zu Eskalationen. Daher wurde entschieden, die Teilnehmenden zum Verlassen der Räumlichkeiten aufzufordern.
Gegenüber denjenigen, die dieser Aufforderung nicht nachkamen, hat die Hochschule gegen 16 Uhr von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und mithilfe der Polizei die Räumung veranlasst (Stand 08. Januar 2024).
In der Regel ist eine Vorbereitung nicht möglich. Demonstrationen, Flashmobs und auch die Aktion am 14. Dezember 2023 werden der Universität nicht angekündigt oder angemeldet Demonstrationen vor der Universität werden bei der Polizei angemeldet, nicht bei der Freien Universität. Die Universität erfährt in der Regel erst nach ihrem Start bzw. durch Beobachtung von Studierenden und Mitarbeitenden oder aus den sozialen Medien von den Aktionen.
Die Freie Universität Berlin ist wie alle Universitäten in Deutschland ein offener Ort, der von mehr als 40.000 Studierenden und rund 4600 Mitarbeitenden genutzt wird. Jede Hürde oder Beschränkung bei der Nutzung von Bibliotheken, Hörsälen und ähnlichen Orten des Lernens und des Austausches widerspricht dem Zweck und auch der Kultur der Universität. Ein vorsorglicher Eingriff in die offene Universitätskultur ist nicht gerechtfertigt.
Es gibt keinen universitätseigenen Sicherheitsdienst. Die Angestellten der Universität sind darüber informiert, welche Maßnahmen im Falle von Demonstrationen zu ergreifen sind bzw. wohin sie ihre Beobachtungen melden können. Die Freie Universität steht schon seit langem im engen Austausch mit dem zuständigen Polizeiabschnitt, um sich über gebotene Maßnahmen auszutauschen.
Wann immer möglich, entsendet die Universität kurzfristig ein Team zur Beobachtung der Situation zum Ort des Geschehens, um die Universitätsleitung bei ihren Entscheidungen zu beraten. Die Kolleg*innen, die hier beobachten, haben normalerweise andere Aufgaben in der Universitätsverwaltung und sind nicht geschult, rechtliche Bewertungen vorzunehmen oder einzugreifen (Stand 08. Januar 2024)
Aufgrund der Aktionen mussten zwei Lehrveranstaltungen an andere Orte verlegt werden (Stand 15. Dezember 2023).
Das Rechtsamt der Freien Universität bringt antisemitische und rassistische Vorfälle zur Anzeige, wenn die Freie Universität über diese Vorfälle in Kenntnis gesetzt wurde und diese strafrechtlich relevant sind.
Bislang wurde in insgesamt 23 Fällen Strafanzeige gestellt: 20 wegen Hausfriedensbruchs nach einer Hörsaalbesetzung am 14. Dezember, zwei wegen antisemitischer Schmierereien, eine wegen politischer Aussagen an einem Informationsstand. Hinzu kommen vier Anzeigen, die im Rahmen der Hörsaalbesetzung wegen Körperverletzung (3 Fälle) und Beleidigung (1 Fall) gestellt wurden. Nach Kenntnis der FUBerlin gab es ferner drei Anzeigen im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung und des Vorwurfs von Antisemitismus am 19. Dezember (diese Anzeigen wurden nicht von der Freien Universität Berlin erstattet, sondern die Universität wurde durch die Polizei hierüber in Kenntnis gesetzt). Die Polizei wurde von Betroffenen gerufen; der Freien Universität Berlin liegen keine Informationen über deren Identität und den genauen Hintergrund der Anzeigen vor. (Stand: 3. Februar 2024)
Aus dem Protokoll der 812. Sitzung des Akademischen Senats am 24. Januar 2024: Konflikte auf dem Campus: Antisemitismus, Demonstrationen, Hörsaalbesetzung, Polizeieinsatz, Strafmaßnahmen:
https://www.fu-berlin.de/einrichtungen/praesidium/aktuelles/240124-as-top-3.pdf
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2023: Stellungnahme der Freien Universität Berlin zu Aktionen im Hörsaal 1a der Hochschule am 14. Dezember 2023
Weitere Fragen und Antworten – Gemeinsam gegen Hass und Diskriminierung auf dem Campus (wird aktualisiert):
https://www.fu-berlin.de/sites/diversity/antidiskriminierung/faq-gegen-hass-und-diskriminierung/
Rundmail des Präsidiums an die Mitglieder der Freien Universität Berlin vom 5. Dezember 2023
https://www.fu-berlin.de/einrichtungen/praesidium/aktuelles/20231208-Mailing-Praesidium.pdf
Stellungnahme der LKRP vom 6. November (in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen haben sich die elf staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und künstlerische Hochschulen sowie die beiden kirchlichen Hochschulen der Hauptstadt zusammengeschlossen)
https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/231106-kein-platz-fuer-antisemitismus/
(Stand 30. Januar 2024)
Fragen und Antworten zu den Workshops zum Umgang mit dem Nahostkonflikt
Die Leitung der Freien Universität steht im engen Austausch mit den Leitungen der Fachbereiche zu Maßnahmen und Empfehlungen zum Umgang mit Antisemitismus und Rassismus; sie weist auf rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungen an der Freien Universität Berlin hin und erarbeitet Kurse und Handreichungen für Dozierende zum Umgang mit dem Nahostkonflikt. Es werden unter anderem seit Januar 2024 Kurse für Lehrende, Beschäftigte, Studierende (und speziell Lehramtsstudierende) angeboten.
Ein weiterer Baustein des Maßnahmenpakets sind die Aktionswochen der Freien Universität Berlin gegen Antisemitismus, die vom 25. Januar 2024 bis zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters dezentral an den Fachbereichen stattfinden. Initiiert wurden sie von Lehrenden verschiedener Institute: Das Thema Antisemitismus soll in öffentlichen und hochschulöffentlichen Veranstaltungen, Seminaren und Vorlesungen diskutiert werden.
Die Workshops, die am 25. und 26. Januar 2024 stattfanden, richteten sich an Studierende, die sich mit dem Thema Antisemitismus und Rassismus auseinandersetzen wollten. Für einige war dies ein neuer Themenkomplex. Die Veranstaltungen wurden von erfahrenen Trainerinnen geleitet, die ihre Expertise u.a. durch die mehrjährige erfolgreiche Arbeit mit Schüler*innen und anderen Zielgruppen zu diesem Thema erworben haben. Ein großer Teil der Teilnehmenden hat sehr gute Rückmeldungen zu dem Angebot gegeben und mitgeteilt, dass sie sich nach dem Workshop besser in der Lage gesehen haben, Tendenzen von Hass, Antisemitismus und Rassismus zu erkennen und damit umzugehen. Das waren die Ziele der Workshops.
Das Angebot wurde nicht als historische Vorlesung geplant oder angekündigt. Der Anspruch, sich tiefgründig mit der langen und komplexen Geschichte des Konflikts, seinen politischen, religiösen und territorialen Wurzeln auseinanderzusetzen, konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfüllt werden. Das Angebot ist Teil eines Programms, das die Freie Universität Berlin anbietet, um ihre Mitglieder und auch externe Interessierte darin zu unterstützen, sich konstruktiv mit dem Themenfeld auseinanderzusetzen. Die Freie Universität Berlin widerspricht entschieden den gegen die Workshopleitungen erhobenen Anschuldigungen.
Informationen zu den beiden vergangenen Workshops finden Sie hier:
Um in diesem Workshop eine vertrauensvolle Atmosphäre zu wahren, wurden einige Regeln vereinbart — etwa zur Vertraulichkeit der Inhalte und Aussagen von Teilnehmenden, damit diese sich frei und ohne Angst äußern konnten. Diese Regeln, denen alle Teilnehmenden zugestimmt haben, wurden leider durch einzelne Personen verletzt. Die Situation konnte intern unter Beteiligung der Trainerinnen besprochen und geklärt werden. Keine Teilnehmerin und kein Teilnehmer wurden von den Moderatorinnen gebeten, die Veranstaltung zu verlassen.