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Wie lief das Verfahren ab?

Die Freie Universität Berlin wurde von Franziska Giffey Anfang Februar 2019 um die Einleitung eines formellen Prüfverfahrens hinsichtlich ihrer Dissertation „Europas Weg zum Bürger – Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft“ gebeten. Noch im selben Monat wurde ein Verfahren zur Überprüfung der Dissertation eingeleitet und – wie vom Berliner Hochschulgesetz (Paragraph 34 Abs. 8) vorgesehen – ein Prüfgremium eingesetzt. Ein solches Gremium entspricht in der Zusammensetzung einer Promotionskommission nach der geltenden Promotionsordnung des jeweiligen Faches. Nachdem sich das Prüfgremium intensiv mit der Angelegenheit befasst hatte, schlug es dem Präsidium der Freien Universität Berlin vor, Franziska Giffey eine Rüge zu erteilen und den 2010 vom Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften verliehenen Grad „Doktorin der Politikwissenschaft“ (Dr. rer. pol.) nicht zu entziehen. Das Präsidium der Freien Universität Berlin folgte am 30. Oktober 2019 nach eingehender Beratung dem Vorschlag des Prüfgremiums. Das Präsidium der Freien Universität Berlin hielt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Rüge für geboten. Mit der Rüge missbilligte das Präsidium, dass Franziska Giffey in ihrer Dissertation die Standards wissenschaftlichen Arbeitens nicht durchgängig beachtet hat.

Am 6. November 2020 teilte das Präsidium der Freien Universität mit, dass es beabsichtigt, die Rüge-Entscheidung aufzuheben und erneut gemäß dem Berliner Hochschulgesetz zu entscheiden. Diese Mitteilung basiert auf Kenntnisnahme und Prüfung von drei Rechtsgutachten: Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis hat am 4. November 2020 ein im Auftrag der Freien Universität erstelltes allgemeines Gutachten über das Instrument der Rüge in Verfahren zur Überprüfung der Verleihung eines akademischen Grades gemäß dem Berliner Hochschulgesetz vorgelegt. Zuvor hatten der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin am 31. Juli 2020 sowie Prof. Dr. Klaus Gärditz am 27. Oktober 2020 Gutachten erstellt. Nach Kenntnisnahme und Würdigung der Gutachten ergab sich für das Präsidium, dass eine Rüge allenfalls in einem minderschweren Fall zulässig sei; ein solcher sei im Schlussbericht des Prüfgremiums für die Dissertation nicht dargetan worden. Daher sei eine erneute Prüfung durchzuführen.

Am 18. November 2020 teilte das Präsidium der Freie Universität mit, die Dissertation von Franziska Giffey werde erneut geprüft. Für die Überprüfung gemäß § 34 Abs. 7 und 8 des Berliner Hochschulgesetzes wurde durch den zuständigen Promotionsausschuss des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften erneut ein Gremium eingesetzt. Am 25. Januar 2021 trat das neue Prüfgremium im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren der Dissertation von Franziska Giffey zusammen und leitete in den folgenden Tagen weitere Verfahrensschritte ein.

Der Bericht des neuen Prüfgremiums wurde dem Präsidium am 23. April 2021 vorgelegt. Das Präsidium gab der Verfasserin der Promotionsarbeit am 5. Mai 2021 Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Die schriftliche Stellungnahme von Franziska Giffey wurde dem Präsidium fristgerecht am 2. Juni 2021 zugestellt, sie war Bestandteil des Prüfverfahrens und wurde bei der neuen Entscheidung des Präsidiums am 8. Juni 2021 berücksichtigt.

Das Präsidium beschloss, die erteilte Rüge aufzuheben und Franziska Giffey den Doktorgrad zu entziehen.