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Sexuelle Belästigung auf dem Campus

In unterschiedlichen Medien und sozialen Medien wurde behauptet, dass die Leitung oder die Verwaltung der Freien Universität Berlin Personen, die von sexualisierter Belästigung oder Gewalt betroffen sind, empfohlen habe, im Notfall nicht die Polizei rufen. Das ist nicht korrekt.

Dazu ein Statement von Prof. Dr. Günter Ziegler, Präsident der Freien Universität Berlin während der Sitzung des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin am 15.02.2023:

„Es gab in der Vergangenheit mehrfach Beschwerden von Universitätsmitgliedern über sexuelle Belästigungen auf dem Campus durch eine nicht universitätsangehörige Person. Aus Gründen des Datenschutzes können wir keine weiteren Angaben zu der Person machen. Diese Person hat Anfang Januar ein Hausverbot für den gesamten FU-Campus erhalten, und Maßnahmen wurden eingeleitet, um dieses Verbot durchzusetzen.

Die Freie Universität verurteilt jegliche Form von Gewalt und sexualisierter Belästigung, und die Sicherheit ihrer Mitglieder nimmt sie sehr ernst. Die Hochschule selbst kann auf etablierte Strukturen zum Schutz ihrer Mitglieder vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zurückgreifen, etwa die Arbeitsgruppe sowie die Richtlinien zu sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und auf die Beratungsangebote für Betroffene. Auch die in Gebäuden der Universität ansässigen Wach- und Pförtnerdienste sind dafür sensibilisiert, Hilfe zu leisten. Die Zentralwarte der Universität ist täglich 24 Stunden besetzt.

Mitglieder und Gäste der Freien Universität sollten, wenn Gefahr in Verzug ist oder sie oder andere Personen in eine Notsituation geraten, ohne zu zögern den Notruf der Polizei wählen.

Von Seiten des AStA wurde explizit in Frage gestellt, ob Personen, die bedrängt werden oder in Gefahr sind, die Polizei rufen sollten, wobei der Polizei unterstellt wurde, in solchen Fällen unangemessen und rassistisch zu agieren.

Es ist ein schlechter und gefährlicher Ratschlag, bei Gefahr, oder wenn man bedrängt wird, nicht die Polizei zu informieren. Die Gefahrenabwehr ist eine der grundlegenden Aufgaben der Polizei. Das ist also selbstverständlich: Die Freie Universität geht davon aus, dass auch auf dem FU-Campus bei Gefahr die Polizei kontaktiert wird und werden soll!

Nun wurde dieser Ratschlag des AStA in den vergangenen Tagen öffentlich diskutiert und in verschiedenen Medien aufgegriffen, zum Teil mit unzutreffenden Behauptungen und auch mit grob falschen Darstellungen. Insbesondere in den sozialen Medien kam es zu unangemessenen, beleidigenden, aggressiven und bedrohlichen Äußerungen.

Solche Beleidigungen, Bedrohungen und Schmähungen gegen die Universität, gegen den AStA oder gegen einzelne Mitglieder sind nicht hinzunehmen – auch dann nicht, wenn man eine andere Ansicht vertritt. Sie sind gegebenenfalls auch anzuzeigen und der Strafverfolgung zu übergeben.“

Nein, weder die Verwaltung noch die Leitung bzw. das Präsidium der FU Berlin haben davon abgeraten, in einer Notsituation die Polizei zu rufen. Mitglieder und Gäste der Freien Universität sollten, wenn Gefahr in Verzug ist oder sie oder andere Personen in eine Notsituation geraten, ohne zu zögern den Notruf der Polizei wählen.

Die Hochschule selbst kann auf etablierte Strukturen zum Schutz ihrer Mitglieder vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zurückgreifen, etwa die Arbeitsgruppe sowie die Richtlinien zu sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und auf die Beratungsangebote für Betroffene. Auch die in Gebäuden der Universität ansässigen Mitarbeiter*innen der Wach- und Pförtnerdienste sind dafür sensibilisiert, Hilfe zu leisten. Die Zentralwarte der Universität ist täglich 24 Stunden besetzt.

Die Freie Universität verurteilt jegliche Form von Gewalt und sexualisierter Belästigung; die Sicherheit ihrer Mitglieder nimmt das Präsidium sehr ernst - der persönliche Hintergrund des potenziellen Täters oder der Täterin spielt hierbei keine Rolle.

Die Hochschule selbst kann auf etablierte Strukturen zum Schutz ihrer Mitglieder vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zurückgreifen, etwa die Arbeitsgruppe sowie die Richtlinien zu sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und auf die Beratungsangebote für Betroffene. Auch die in Gebäuden der Universität ansässigen Mitarbeiter*innen der Wach- und Pförtnerdienste sind dafür sensibilisiert, Hilfe zu leisten. Die Zentralwarte der Universität ist täglich 24 Stunden besetzt.

Zum konkreten Fall können wir Ihnen mitteilen, dass der Universität bekannt ist, dass es in der Vergangenheit mehrfach zu Beschwerden von Universitätsmitgliedern über Belästigungen auf dem Campus durch eine nicht universitätsangehörige Person gekommen ist. Diese Person hat bereits vor einiger Zeit ein Hausverbot für den gesamten Campus der Freien Universität Berlin erhalten, und Maßnahmen wurden eingeleitet, um dieses Verbot durchzusetzen.

Die Gefahrenabwehr ist eine der grundlegenden Aufgabe der Polizei. Die Freie Universität geht deshalb davon aus, dass bei Gefahr durch die betreffende Person die Polizei kontaktiert wird. Eine entsprechende Anweisung wurde auch den Mitarbeiter*innen der Wach-und Pförtnerdienste erteilt. Aus Gründen des Datenschutzes können keine weiteren Angaben zu der Person gemacht werden; wir bitten um Ihr Verständnis.

Nach §§ 18-20 des Berliner Hochschulgesetzes verwaltet die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) vertritt die Studierendenschaft. Er ist somit an die Beschlüsse des Studierendenparlaments gebunden. Die Mitglieder des Asta sind dem Studierendenparlament und der studentischen Vollversammlung rechenschaftspflichtig.

Die Universität ist gegenüber der verfassten Studierendenschaft hingegen lediglich Rechtsaufsicht. Sie hat deshalb nur dann eine rechtliche Handhabe gegenüber Beschlüssen und Maßnahmen der verfassten Studierendenschaft, wenn durch diese gegen geltendes Recht verstoßen wird. Gleichwohl befindet sich die FU Berlin in einem regelmäßigen Austausch mit den studentischen Organen und hat bereits zum vorliegenden Fall ihre abweichende Position (siehe vorhergehende Fragen) gegenüber Mitgliedern des Asta deutlich gemacht.