Springe direkt zu Inhalt

Wir trauern um Jutta Limbach

Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts war der Freien Universität Berlin mehr als sechs Jahrzehnte verbunden.

Jutta Limbach war der Freien Universität Berlin mehr als sechs Jahrzehnte verbunden

Jutta Limbach war der Freien Universität Berlin mehr als sechs Jahrzehnte verbunden
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Die Freie Universität Berlin trauert um ihre langjährige, hochverdiente Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie, Jutta Limbach, die am 10. September 2016 im Alter von 82 Jahren in Berlin verstorben ist. Nach ihrer Zeit als Professorin am Fachbereich Rechtswissenschaft wirkte sie in verschiedenen bedeutenden Ämtern: zunächst als Senatorin für Justiz im Land Berlin, im Anschluss als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und danach als Präsidentin des Goethe-Instituts. „Mit ihr verlieren wir eine herausragende Persönlichkeit“, sagte der Dekan des Fachbereichs, Professor Christian Armbrüster. „Professorin Limbach ist der Freien Universität stets verbunden geblieben und folgte vielen Einladungen als begeisternde Rednerin auf Veranstaltungen des Fachbereichs.“

Jutta Limbach, geborene Ryneck, kam am 27. März 1934 in Berlin zur Welt. Im Alter von 21 Jahren nahm sie ein Studium der Rechtswissenschaft an der damals siebenjährigen Freien Universität Berlin auf. Ein solches Studium war für Frauen in den 1950er Jahren ungewöhnlich, doch Gleichberechtigung war in ihrer Familie seit Generationen selbstverständlich gewesen, wie Jutta Limbach später hervorhob, und ihre liberal eingestellten Eltern ermunterten sie. Schon ihre Urgroßmutter hatte sich politisch engagiert, und ihre Großmutter saß für die SPD in der Weimarer Nationalversammlung.

Eigentlich wollte sie Journalistin werden

Jutta Limbachs Ziel war es, sich über ein Jurastudium Fachkenntnisse anzueignen und politische Redakteurin zu werden. Als ihr das Fach Freude bereitete und ihr bewusst wurde, dass sie auch als Juristin – ob als Hochschullehrerin oder Richterin – schreiben und publizieren konnte, schlug sie statt einer journalistischen Laufbahn eine in der Bundesrepublik beispiellose juristische und politische Karriere ein.

Ihrem späteren Doktorvater Ernst Eduard Hirsch – ehemaliger Rektor der Freien Universität – fiel Jutta Limbachs juristische Brillanz auf: Denn neben ihr gelang 1962 nur einer weiteren Assessor-Kandidatin die bei Juristen äußerst selten vergebene Note „gut“. Nach den beiden juristischen Staatsexamen wurde sie 1963 Assistentin bei Ernst Hirsch. An der Freien Universität lernte sie auch ihren Mann kennen. 1966 promovierte Jutta Limbach über „Theorie und Wirklichkeit der GmbH“; 1971 – nach Heirat und Geburt ihres ersten Sohns – habilitierte sie sich zum Thema „Das gesellschaftliche Handeln, Denken und Wissen im Richterspruch“. Ein Jahr später folgte Jutta Limbach dem Ruf auf eine Professur am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität. „Sie war eine bei Studierenden und Kollegen beliebte, prinzipientreue, aber auch ständig auf Ausgleich bedachte Frau“, sagt Professor Uwe Wesel, emeritierter Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker der Freien Universität Berlin, ein Wegbegleiter von Jutta Limbach.

„Jutta Limbach begann ihre Vorlesungen und Seminare zum Handelsrecht und zur Rechtssoziologie in der unruhigen Zeit der späten Studentenrevolte“, erinnert sich Uwe Wesel. „Die Veranstaltungen hatten großen Erfolg bei den Studenten und waren eine besondere Ermutigung für die Studentinnen, denn Frauen waren damals selten an juristischen Fakultäten.“

Nach zwei Jahren hielt Jutta Limbach ihre Vorlesung im Bürgerlichen Recht – „auch diese mit großem Lehrerfolg“, wie sich Uwe Wesel erinnert. Im Sommer 1976 folgte ihr erstes Seminar im Familienrecht über die Auswirkungen der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre. „Das war folgenreich“, sagt Uwe Wesel, „dieses Fach hat sie dann nicht mehr losgelassen, auch weil die Forderung des Grundgesetzes nach Gleichberechtigung von Männern und Frauen noch nicht voll durchgesetzt war.“ Diesem Thema habe sie sich in Vorlesungen und besonders eindringlich in ihren Seminaren seit 1981 gewidmet. Als Beispiele führt der Jurist Veranstaltungen an wie: „Haben Frauen gleiche Rechte?“, „Die rechtliche Lage türkischer Frauen in Deutschland“, „Scheidung und Scheidungsrecht“, „Sexistisches und feministisches Denken in der Rechtswissenschaft“, „Scheidung – Recht und Moral“ und „Frauen suchen ihre Rechtsgeschichte – Die Frauenbewegung und das BGB“.

„Zwischendurch gab es noch eine Veranstaltung über Recht und Politik“, hebt Uwe Wesel hervor, „es war fast eine Vorbereitung auf ihre Tätigkeit später im Bundesverfassungsgericht“. Das letzte Seminar nannte sie – inzwischen Mutter von drei Kindern – „Das Kind und seine Familie“.

Bis 1994 lehrte Jutta Limbach Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtssoziologie. Auf die Lehrbefugnis in der Rechtssoziologie legte Jutta Limbach besonderen Wert: Ihr war wichtig, „nicht auf eine selbstgenügsame dogmatische Art Jurisprudenz“ zu betreiben, wie sie einmal sagte. Als Hochschullehrerin verlor sie die politische Dimension des Rechts und dessen Bedeutung für die Menschen nie aus den Augen.

Einsatz für die Gleichberechtigung

In den 1960er-Jahren engagierte sich die Juristin in der neu entstehenden Frauenbewegung. Die dreifache Mutter gehörte Anfang der 1980er Jahre dem ersten Beirat der an der Freien Universität gegründeten „Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauen- und Geschlechterforschung“ an. Zu dessen 25-jährigem Jubiläum 2006 mahnte sie als Festrednerin, Frauen dürften sich in ihrem Engagement für Gleichberechtigung nicht auf ihren Erfolgen ausruhen. Von 1999 bis 2005 war sie zudem Mitglied des Kuratoriums der Freien Universität.

1989 wurde Jutta Limbach im rot-grünen Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Walter Momper (SPD) Justizsenatorin und ließ sich an der Freien Universität beurlauben. Sie behielt das Amt auch unter Eberhard Diepgen (CDU) nach den ersten Wahlen für Gesamtberlin. Als Senatorin oblag ihr unter anderem die Neuordnung der Justiz des wiedervereinigten Berlins, die juristische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit und die heikle Überprüfung von Justizpersonal aus dem Osten der Stadt.

Im März 1994 wurde sie Richterin am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, ein halbes Jahr später rückte mit ihr erstmals eine Frau an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts; sie folgte damals auf Roman Herzog. In ihre Amtszeit fielen unter anderem der „Rentenbeschluss“, in dessen Folge Erziehungsleistungen stärker in die Rentenberechnung einflossen, und die Billigung des eingeschränkten Asylrechts. Unter ihrem Vorsitz traf der Zweite Senat zahlreiche wichtige Entscheidungen, beispielsweise zur Strafbarkeit früherer DDR-Agenten und Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit wegen ihrer Spionagetätigkeit, zur Teilnahme Deutschlands an der europäischen Währungsunion, zum Kinderexistenzminimum und zum Länderfinanzausgleich.

Sie stand hinter dem „Kruzifix“-Beschluss des Ersten Senats, durch den eine Passage der bayerischen Volksschulordnung zum Anbringen von Kreuzen in allen Klassenzimmern für verfassungswidrig erklärt wurde. Als Gerichtspräsidentin ließ sie eine Pressesprecherin mit dem Ziel einstellen, Entscheidungen in verständlicher Sprache zu formulieren.

Vielfach ausgezeichnet

Von 2002 bis 2008 war Jutta Limbach Präsidentin des Goethe-Instituts, der wichtigsten Institution zur Vermittlung deutscher Sprache und Kultur im Ausland. In ihrer Amtszeit setzte sie durch, dass die damals 142 Institute in 81 Ländern mehr Geld für die Kulturarbeit erhielten. Im Jahr 2003 übernahm sie den Vorsitz in einem Gremium, das im Auftrag der Bundesregierung Fälle von NS-Kunstraub untersuchte.

Das Wirken Jutta Limbachs wurde mit vielen Auszeichnungen gewürdigt, wie das Bundesverfassungsgericht zu ihrem Tod hervorhob. So erhielt sie das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich, den Preis „Justice in the World“ der Internationalen Richtervereinigung, das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, den Heinz-Herbert-Karry-Preis für ihren mutigen und engagierten Einsatz für die Kultur und Rechtskultur und den Max-Friedlaender-Preis des Bayerischen Anwaltverbands für ihr unbeirrbares Vertrauen in die Grundrechte der Verfassung. In den Jahren 1999 und 2004 war Jutta Limbach für das Amt des Bundespräsidenten im Gespräch.