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Keine Stunde Null

Rechtshistoriker der Freien Universität und der Humboldt-Universität untersuchen in einem Verbundprojekt, wie viele ehemalige NS-Juristen in der West-Berliner Justizverwaltung arbeiteten

21.04.2020

Volksgerichtshof Berlin, 6. August 1944. Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes, verliest das Urteil gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises nach deren Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944.

Volksgerichtshof Berlin, 6. August 1944. Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes, verliest das Urteil gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises nach deren Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944.
Bildquelle: picture alliance-akg images

Carl Creifelds ist der bekannteste Fall –und zugleich eine große Ausnahme. Sein Name ist wohl jeder Juristin und jedem Juristen ein Begriff, weil sein 12000 Begriffe umfassendes Rechtswörterbuch bis heute ein Standardwerk ist. Weniger bekannt ist, dass Creifelds einer der wenigen schon während der Zeit des Nationalsozialismus tätigen Juristen war, die nach 1945 wegen ihrer Vergangenheit eine Karriereknick erlebten.

Von 1954 an arbeitete Creifelds als Senatsrat in der West-Berliner Justizverwaltung. Doch 1963 lehnte der damalige Bundespräsident Heinrich Lübke seine Ernennung zum Bundesrichter ab, weil bekannt geworden war, dass Creifelds im Reichsjustizministerium an der Reform des Strafprozessrechts beteiligt gewesen war. Eine Ausnahme, führt Rechtshistoriker Ignacio Czeguhn aus: „In den meisten Fällen war eine NS-Vergangenheit kein Hindernis für eine Karriere in der Justiz. Untersuchungen für die Bundesrepublik haben das bereits gezeigt, und für West-Berlin bestätigt sich das.“

Eine NS-Vergangenheit war selten ein Hindernis für eine Karriere in der Justiz

Ignacio Czeguhn ist Professor für Vergleichende Rechtsgeschichte am Fachbereich Rechtswissenschaft der FreienUniversität. Seit Anfang 2019 leitet er gemeinsam mit Jan Thiessen, Professor für Juristische Zeitgeschichte und Wirtschaftsrechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, das Verbundprojekt „Berliner Justizverwaltung nach 1945 – sachliche und personelle Kontinuitäten zur NS-Justiz“. Gefördert wird es von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin.

Die beiden Rechtshistoriker untersuchen, wie viele NS-Juristen und -Juristinnen nach dem Zweiten Weltkrieg in West-Berlin wiedereingestellt wurden und wie stark sie zum Beispiel an der Gesetzgebung oder an Wiedergutmachungsverfahren für NS-Unrecht beteiligt waren. Für zahlreiche Bundes- und Landesministerien sowie -Behörden liegen ähnliche Studien bereits vor. Das Fortwirken von während der NS-Zeit Beschäftigten im Bundesministerium der Justiz etwa untersuchte eine unabhängige wissenschaftliche Kommission, deren Beauftragter Jan Thiessen war.

„Wir stellen jetzt die Fragen, die man damals hätte stellen sollen“

In Berlin gab es zwar bereits in den 1980er Jahren Bestrebungen, die NS-Vergangenheit der Justizverwaltung aufzuarbeiten, doch durch Mauerfall und deutsche Vereinigung geriet das Vorhaben zwischenzeitlich beinahe in Vergessenheit. Mit dem Verbundprojekt holt Berlin das nun nach, inzwischen 75 Jahre nach dem Ende des ZweitenWeltkriegs: In der ersten Projektphase sichteten Ignacio Czeguhn, Jan Thiessen und vier studentische Hilfskräfte an der Freien Universität und der Humboldt-Universität zunächst rund 400 Personalakten der West-Berliner Justizverwaltung.

Im Fokus stehen rund 140 Referatsleiter oder Referenten, die vor 1920 geboren wurden und nach 1945 verantwortliche Positionen innehatten. „Wir stellen jetzt die Fragen, die man eigentlich damals bei den Einstellungsverfahren hätte stellen sollen“, sagt Jan Thiessen. In den Akten werde kaum thematisiert, ob jemand NS-Täter oder -Mitläufer war. „Man nahm die Ergebnisse der Entnazifizierung hin und stellte selbst dann keine kritischen Fragen, wenn der Bewerber vor 1945 Richter an einem Sondergerichtgewesen war.“

Die NS-Sondergerichte waren dafür berüchtigt, dass sie schon bei kleinsten Vergehen schwerste Strafen ausgesprochen und in rund 17000 Fällen die Todesstrafe verhängt hatten. Nach 1945 hätte im Einzelfall geprüft werden müssen, ob die Bewerber an solchen Unrechtsurteilen beteiligt waren. Hier setzt das Team um Czeguhn und Thiessen an. „Wir suchen in Quellen aus anderen Archiven nach Querverweisen und rekonstruieren die Lebensläufe aller Personen mit NS-Vergangenheit“, erläutert Ignacio Czeguhn.

Dankbar sind die Forscher dafür, dass das Bundesarchiv seine Justizbestände für die Zeit des Coronavirus-Kontaktverbots online recherchierbar gemacht hat: „Anders könnten wir zurzeit gar nicht arbeiten.“ Besonders wichtig seien darüber hinaus Akten aus der Amtszeitdes langjährigen JustizsenatorsValentin Kielinger, weil in dieser Zeit (1947–1963) viele Personalentscheidungen getroffen wurden.

Obwohl das Projekt noch am Anfang steht, lassen sich bereits erste Ergebnisse formulieren. „Der Prozentsatz ehemaliger Mitglieder der NSDAP oder der SS war in der West-Berliner Justizverwaltung deutlich niedriger als in den Bundesbehörden“, sagt Jan Thiessen. „Wahrscheinlich hatten sich viele Juristen, die ernsthafte Sorge vor einer Bestrafung hatten, schon in dieWestzonen abgesetzt.

In West-Berlin bewarben sich viele Juristen aus der DDR. Sie hatten dort in der Hoffnung begonnen, einen Staat ohne Nazis aufbauen zu können, sahen sich dann aber mit der sozialistischen Diktatur konfrontiert. “Viel stärker als bei NS-Belastungen bezweifelte die Justizverwaltung bei Juristen aus der „Ostzone“, dass sie loyale Demokratinnen und Demokratensein könnten. „Wer sich bewarb, musste unterschreiben, kein kommunistischer Spion zu sein.“

Es gab keine Stunde null

Für Verfahren zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht setzte die Justizverwaltung gezielt Richter ein, die nachweislich nicht selbst belastet waren – Juristen etwa, die aus der Emigration nach Deutschland zurückgekehrt waren. So sollten Fälle verhindert werden, in denen die Opfer erneut vor Nazi-Richtern standen. Undenkbar waren sie nicht: Ignacio Czeguhn nennt den Fall des Landgerichtsrichters Erich Weiß als Beispiel, der vor 1945 Sonderrichter in Danzig war. „Unterlagen in polnischen Archiven könnten jetzt klären, welche Urteile er dort gefällt hat, ob und wie schwer er belastet war.“

Auch wenn solche Archivbesuche zurzeit nicht möglich sind, steht für Ignacio Czeguhn und Jan Thiessen bereits fest: Es hat in der Berliner Justiz keine Stunde null gegeben, keinen radikalen Neuanfang nach dem Krieg. Das sei auch kaum möglich gewesen, sagen sie, denn zum Wiederaufbau habe man Juristen mit Erfahrung gebraucht. Jan Thiessen konstatiert: „Man hat pragmatisch entschieden, mit dem Personal des Nationalsozialismus weiterzumachen. Diesen Pragmatismus müssen wir als historische Tatsache zur Kenntnis nehmen, auch wenn das für uns Nachgeborene bedrückend ist.“