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Deutsch-japanisches Recht im Dialog

Juristen der Nihon-Universität und der Freien Universität Berlin veranstalteten ein Symposion in Tokio

Von der Kirschblüte 2005 bis zur Pflaumenblüte 2006 dauerte das Deutschlandjahr in Japan – eine beispiellose Anstrengung, der japanischen Öffentlichkeit ein Bild des modernen Lebens und der Vielfalt Deutschlands zu vermitteln. Das von ausgewiesenen Experten in Japan präsentierte Potpourri aus den Bereichen Lifestyle, Design, Mode und Konsumgüter stellten den einen Teil des deutschen Programms dar.

Der andere Teil blieb der Darstellung Deutschlands in den Bereichen Wissenschaft und Technologie vorbehalten, insbesondere der Dokumentation seines Potenzials für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Japan. Die vielen Veranstaltungen auch aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft sorgten dafür, dass Deutschland im öffentlichen Leben Japans ein Jahr lang stets präsent war.

Die Freie Universität Berlin, die seit vielen Jahren ein enges Verhältnis zu japanischen Universitäten pflegt, hat sich mit einem besonderen Beitrag daran beteiligt. Der Fachbereich Rechtswissenschaft unterhält seit knapp 20 Jahren intensive wissenschaftliche Beziehungen mit einer der größten japanischen Universitäten, der privaten Nihon-Universität in Tokio, die über ein hoch angesehenes Jura-College verfügt. So lag es nahe, dass die Freie Universität gemeinsam mit der Nihon-Universität eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Deutschland und Japan im rechtswissenschaftlichen Dialog“ veranstaltete. „Die deutsche und die japanische Rechtswissenschaft sind sich schon seit Jahrzehnten besonders nah“, erklärt Jura-Professor Philip Kunig von der Freien Universität Berlin, unter dessen Federführung das Symposium in Tokio veranstaltet wurde. „Große Teile des japanischen Rechtssystems sind deutschen Vorbildern verwandt, das gilt vor allem für das Privatrecht.“ Die Tagung thematisierte Fragen gemeinsamen Interesses in der Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtsgeschichte. „Insbesondere die Suche nach gemeinsamen Wurzeln im römischen Recht und die Herausarbeitung ihrer Wandlungen in der Gegenwart und in der Zukunft interessierte sowohl die deutschen als auch die japanischen Juristen“, sagt Kunig rückblickend. Auch im verfassungs- und völkerrechtlichen Abschnitt des Symposions wurden Gegenwart und Zukunft unter die Lupe genommen. Gegenstand war ein durchaus auch deutsch-japanisch zu nennendes Thema: Die juristische Aufarbeitung von Verbrechen gegen den Frieden – die Nürnberger und Tokioter Prozesse – sowie die Folgen für den Umgang mit Kriegsverbrechern in der Gegenwart.

„Das wissenschaftliche Echo vor Ort war überwältigend“, freut sich Philip Kunig. Nach der erfolgreichen Konferenz seien sich die Freie Universität Berlin und die Nihon-Universität einig, den rechtswissenschaftlichen Dialog fortzuführen: durch den Austausch von Dozenten und Studierenden sowie durch die gemeinsame Betreuung von Nachwuchswissenschaftlern. Geplant sei auch eine Folgeveranstaltung, die voraussichtlich im Jahr 2008 in Berlin stattfinden soll. „Der Blick nach Deutschland war für japanische Juristen früher fast selbstverständlich, heute richtet er sich naturgemäß häufiger in Richtung der Vereinigten Staaten, oft auch schon nach China“, meint Kunig.

Die Juristen der Freien Universität Berlin wollen deshalb ihren Beitrag dazu leisten, dass das deutsche Recht, seine Traditionen und Perspektiven, auch künftig in Japan präsent bleiben.

Von Ilka Seer