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Wie gelangt die Freie Universität an meine Adresse und was passiert mit den Adressen der Absolventinnen und Absolventen?

Die Freie Universität Berlin erlaubt in § 4 Satz 1 ihrer Datenschutzsatzung das Erheben, Speichern und Nutzen von Kontaktdaten der Studierenden und Alumni zur Durchführung von Evaluationen. Zum Erlass dieser Regelung war die Freie Universität Berlin durch § 6 Abs. 1 Nr. 4 Berliner Hochschulgesetz i.V. mit § 6 b Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz befugt.

Diese Adressen werden von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität der Freien Universität Berlin für die postalischen Anschreiben der Absolvent*innen genutzt und nach Abschluss des Befragungszeitraums wieder gelöscht.