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Bestehende Dienstreiseregelungen bleiben bis 30.04.2021 weiterhin gültig

News vom 09.03.2021

Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, ist die Vermeidung sozialer Kontakte, mit denen auch eine Reisetätigkeit einhergeht, notwendig. Dieses bedeutet bedauerlicherweise auch weiterhin einen Einschnitt in das universitäre Leben und die Arbeit in Lehre und Forschung.

Aus Fürsorgegründen und zum Wohle aller universitären Mitglieder hat die CV-Task Force der Freien Universität Berlin beschlossen, dass Genehmigungen von Dienstreisen bis zum 30. April 2021 grundsätzlich nicht erteilt werden können.

Die CV-Task Force der Freien Universität Berlin beobachtet die weiteren Entwicklungen zur Eindämmung des Coronavirus, damit der nationale und internationale Austausch auf den verschiedenen Ebenen der Freien Universität Berlin baldmöglichst auch wieder persönlich stattfinden kann.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reisekostenstelle (https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/referate/1a/dienstreisen/index.html) gerne zur Verfügung.

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