Dienstreisen ab 05.07.
News vom 24.06.2020
Ab dem 05.07.2020 wird das bestehende Dienstreiseverbot, vorbehaltlich etwaig eintretender Beschränkungen, aufgehoben.
Bitte prüfen Sie dennoch vor einer Antragstellung, ob:
- das geplante Dienstgeschäft auch auf andere Art und Weise erledigt werden kann (z. B. als virtuelles Meeting)
- im Verlauf der Dienstreise die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden können und ob es am Zielort ggf. weitere Bestimmungen zu beachten gilt.
- es für den geplanten Zielort Reisewarnungen und Allgemeine Hinweise des Auswärtigen Amtes gibt. Diese erhalten Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit /10.2.8Reisewarnungen
Genehmigungen können nur nach sorgfältigster Prüfung und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bestimmungen zur Pandemiebekämpfung ausgesprochen werden.
Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu beachten:
- Einhaltung der gültigen Abstands- und Kontaktregelungen
- Schutz der Mund- und Nasenschleimhäute durch das Tragen von geeignetem Atemschutz
- Intensive Händehygiene
Auf die jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts weisen wir ausdrücklich hin.
Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die Informationen aus dem Schreiben der Kanzlerin vom 15.06.2020.