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Dienstreisen ab 05.07.

News vom 24.06.2020

Ab dem 05.07.2020 wird das bestehende Dienstreiseverbot, vorbehaltlich etwaig eintretender Beschränkungen, aufgehoben.

Bitte prüfen Sie dennoch vor einer Antragstellung, ob:

  • das geplante Dienstgeschäft auch auf andere Art und Weise erledigt werden kann (z. B. als virtuelles Meeting)
  • im Verlauf der Dienstreise die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden können und ob es am Zielort ggf. weitere Bestimmungen zu beachten gilt.
  • es für den geplanten Zielort Reisewarnungen und Allgemeine Hinweise des Auswärtigen Amtes gibt. Diese erhalten Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit /10.2.8Reisewarnungen

Genehmigungen können nur nach sorgfältigster Prüfung und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bestimmungen zur Pandemiebekämpfung ausgesprochen werden.

Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Einhaltung der gültigen Abstands- und Kontaktregelungen
  • Schutz der Mund- und Nasenschleimhäute durch das Tragen von geeignetem Atemschutz
  • Intensive Händehygiene

Auf die jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts weisen wir ausdrücklich hin.

Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die Informationen aus dem Schreiben der Kanzlerin vom 15.06.2020

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