Abstimmung mit behandelndem Arzt/behandelnder Ärztin, ab wann Wiedereingliederung beginnen kann und wie die schrittweise Erhöhung der Arbeitszeit aussehen könnte
Beschäftigte*r stimmt sich mit seinem Arbeitsbereich (Vorgesetzte*r/Verwaltungsleitung) ab, ob Wiedereingliederung zum geplanten Zeitpunkt möglich ist
Einreichen der medizinischen Unterlagen bei der Personalstelle
Personalstelle prüft mit zuständigem Arbeitsbereich die beantragte Maßnahme und gibt der/m Antragsteller*in und der/m Kostenträger*in Rückmeldung
Bereich bereitet sich auf stufenweise Rückkehr vor (Abstimmung der Aufgaben/Zuständigkeiten/Ansprechpartner*innen)
Abstimmung mit betreffender Person über Aufgaben und Zuständigkeiten, bestenfalls vor Antritt
Begleitung während der Maßnahme durch Vorgesetzte (regelmäßige Gespräche über Arbeitsanfall und Leistungsfähigkeit, evtl. anpassen)