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Frauenförderpläne

Chancengleichheit

Chancengleichheit

Die Freie Universität Berlin ist zur Erstellung von Frauenförderplänen verpflichtet. Rechtsgrundlagen hierfür bilden im Wesentlichen das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und die Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin (FFR). Für die inhaltliche Ausgestaltung der Frauenförderpläne stellt das universitätsübergreifende Gleichstellungskonzept der Freien Universität Berlin sicher, dass dieselben Ziele verfolgt werden und es bieten sich zahlreiche Schnittstellen zur Personalentwicklung, z.B. die zielgruppenorientierte Weiterbildungen, die Sekretariatsnetzwerke, Mentoring. Zur Ausgestaltung dieser Schnittstellen und zur Unterstützung steht Ihnen der Bereich Personalentwicklung gerne beratend zur Seite. Bei der Erstellung des Frauenförderplans unterstützt Sie das Gender-Controlling gerne, das auch den Gesamtprozess an der Freien Universität begleitet . Bei Fragen zu den einzelnen Frauenförderplänen können Sie sich an die Leitungen der jeweiligen dezentralen Bereiche wenden. Beispielhaft können Sie hier den Frauenförderplan der Zentralen Universitätsverwaltung einsehen.