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Rundfunkbeitrag

Rundfunkgebühren

 

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Gebührenpflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender finanzieren sich größtenteils über die Rundfunkgebühren. Die Rundfunkgebühr wird als Wohnungsbeitrag pauschal erhoben. Das heißt, dass jede volljährige Person, die in Deutschland in einer Wohnung gemeldet ist, auch gesetzlich verpflichtet ist, sich anzumelden. Dabei genügt es aber, wenn lediglich eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Der monatliche Beitrag pro Wohnung beträgt derzeit 18,36 Euro (August 2021). 

Sie können entweder warten, bis Ihnen ein entsprechendes Schreiben zugeschickt wird (kurz nach Anmeldung im Bürgeramt), oder Sie melden sich selbst beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Rundfunkbeitrag ab dem ersten Monat Ihrer Anmeldung in Berlin fällig ist, unabhängig davon, ob Sie sich selbst anmelden oder auf den Brief des Beitragsservice warten. 

 

Der Welcome Service ist Mitgliedern der FU gern bei der An-/Abmeldung zum Rundfunkbeitrag behilflich. Kontaktieren Sie uns hierzu gern.