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Halten Sie angemessen Kontakt, je nach individueller Situation und Wünschen

Vielen Betroffenen ist es wichtig, dass der Kontakt zur Arbeit während ihrer Erkrankung nicht abreißt. Sie freuen sich über Genesungswünsche und möchten gern eingebunden bleiben. Ob Kontakt während der Erkrankung als kraftspendend oder belastend wahrgenommen wird, ist allerdings von vielen Faktoren abhängig, z.B. von der Person selbst, der Erkrankung, dem Zeitpunkt, der Arbeitssituation und den Arbeitsbeziehungen. Es empfiehlt sich daher, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen und „die Zügel in der Hand der oder des Betroffenen zu lassen“. Oft haben Kollegen*innen ein gutes Gespür für ein passendes Vorgehen. Falls nicht, bietet sich zunächst eine schriftliche Kontaktaufnahme an z.B. mittels einer Karte mit Genesungswünschen von Ihnen/Ihrem Team.

Fragen Sie ruhig, wie sich die bzw. der Erkrankte den Kontakt während der Arbeitsunfähigkeit wünscht und/oder machen Sie Angebote. Vermitteln Sie, dass Sie sich auf die Rückkehr freuen und sich gut darauf vorbereiten möchten, um schon frühzeitig einen guten Wiedereinstieg zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass die/der Arbeitgeber*in während der Arbeitsunfähigkeit „in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt“ treten darf, um zu besprechen, wie es nach der Arbeitsunfähigkeit weitergeht (Bundesarbeitsgericht, Erfurt (10 AZR 596/15)). Je einfühlsamer Sie das tun und je weniger Druck Sie aufbauen, desto eher werden Sie Offenheit erleben.