Probleme und Grenzen in der Umsetzung
Neben den schon benannten Herausforderungen zu Urlaub, Überstunden und Lehre können weitere Probleme aber auch Grenzen in der Umsetzung auftauchen.
Probleme beziehen sich häufig auf eine Diskrepanz zwischen finanziellen Erfordernissen und der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit, z.B.:
- wenn die betroffene Person im Rahmen einer STWE nicht länger nur mit Kranken- oder Übergangsgeld über die Runden kommen kann
- wenn das Krankengeld ausgeschöpft ist (nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung), aber die Arbeitsfähigkeit noch nicht wiederhergestellt ist und unklar ist, wer im weiteren Verlauf die Kosten übernimmt.
In solchen Fällen bitten wir Sie, die oder den Betroffene*n frühzeitig an die Sozialberatung zu verweisen, damit möglichst eine tragfähige Lösung gefunden werden kann und alle relevanten Formalien beachtet werden. Insbesondere durch das Auslaufen des Krankengeldes kann es schnell um die finanzielle Existenz gehen.
Ein weiteres typisches Problem im Rahmen der Wiedereingliederung ist ein langer Anfahrtsweg bei Teilzeittätigkeit bzw. nur wenigen Stunden Arbeit am Tag im Stufenplan der STWE. Es stellt dann die Frage, ob Aufwand und Nutzen für die oder den Betroffene*n im Hinblick auf die Genesung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Je nach Tätigkeit kann in solchen Fällen mobiles Arbeiten ein Baustein der Lösung sein. Wie auch sonst lassen sich oft – wenn auch nicht immer – im Gespräch mit der oder dem Betroffenen und unter Einbindung der im Folgenden benannten vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten Lösungen finden.
Es kann sich aber auch herausstellen, dass sich die Arbeitsfähigkeit nicht in ausreichendem Maße wiederherstellen lässt oder dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann und dadurch das Erfordernis auftaucht, eine andere Tätigkeit zu finden, die den Ressourcen und Einschränkungen des oder der Mitarbeitenden entspricht. In diesen Fällen sind die Verwaltungs- oder Abteilungsleitung, die Personalstelle und ggf. die Interessenvertretung(en) in das weitere Vorgehen einzubeziehen.