Springe direkt zu Inhalt

Sind die Gesprächsinhalte vertraulich?

Für beide Gesprächspartner*innen (Vorgesetzte*r und Mitarbeiter*in) gilt Vertraulichkeit, d. h. Inhalte und Vereinbarungen werden nicht ohne vorherige Absprache außerhalb des Rahmens des Jahresgesprächs an Dritte kommuniziert. Wenn Informationen zur Umsetzung (z.B. bei Personalentwicklungsbedarf) weitergegeben werden müssen, wird im Gespräch vereinbart, wer diese in welchem Umfang an wen weitergibt.