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Arbeitsbefreiung

Beschäftigte (gem. § 28 TVL FU) und

Beamt/inn/e/n (gem. AV SurlVO v. 7.3.2007) erhalten auf Antrag aus bestimmten Anlässen Arbeitsbefreiung, ohne dass die Zahlung von Entgelt oder Besoldung für diese Tage abgezogen wird,
z. B.:

  • 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum → 1 Arbeitstag (Sonderregel bei Beamtinnen und Beamten, siehe Rundschreiben V 02/07
  • Niederkunft der Ehefrau / der Lebenspartnerin → 1 Arbeitstag
  • Tod des Ehegatten /des Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils → 2 Arbeitstage
  • Schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt → 1 Arbeitstag pro Kalenderjahr
  • Ärztliche Behandlung, wenn diese während der Dienstzeit erfolgen muss → die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich der Wegezeiten