Arbeitsbefreiung
Beschäftigte (gem. § 28 TVL FU) und
Beamt/inn/e/n (gem. AV SurlVO v. 7.3.2007) erhalten auf Antrag aus bestimmten Anlässen Arbeitsbefreiung, ohne dass die Zahlung von Entgelt oder Besoldung für diese Tage abgezogen wird,
z. B.:
- 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum → 1 Arbeitstag (Sonderregel bei Beamtinnen und Beamten, siehe Rundschreiben V 02/07
- Niederkunft der Ehefrau / der Lebenspartnerin → 1 Arbeitstag
- Tod des Ehegatten /des Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils → 2 Arbeitstage
- Schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt → 1 Arbeitstag pro Kalenderjahr
- Ärztliche Behandlung, wenn diese während der Dienstzeit erfolgen muss → die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich der Wegezeiten