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Arbeitszeugnis

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Zeugnisse ausschließlich von der Personalstelle in Zusammenarbeit mit der/dem Fachvorgesetzten auf Antrag ausgestellt. Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis beantragen (Zwischenzeugnis). Bitte beachten Sie hierbei, dass die Ausschluss- und Verjährungsfristen gelten.