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Altersvorsorge VBL

Altersvorsorge VBL

 

Sofern Sie aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig sind, schließt die Freie Universität eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Sie ab. Diese Absicherung wird zusammen mit der VBL durchgeführt. Zunächst werden grundsätzlich alle versicherungspflichtigen Beschäftigten zur VBLklassik angemeldet. Nähere Informationen zu den Leistungen, Beratungsmöglichkeiten, sowie die Möglichkeit zusätzliche kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung aufzubauen finden Sie auf den Seiten der VBL. 

 


Hinweis für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Für “Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit“ an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die für ein auf weniger als fünf Jahre befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt werden und die bisher keine Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung haben”, besteht seit dem 1. Januar 2003 die Möglichkeit, sich auf Antrag von der VBL-Pflichtversicherung befreien zu lassen.

Dieser Antrag muss aber innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden (§ 28 VBL-Satzung). Gleichzeitig wird dann für diese Beschäftigten eine freiwillige Versicherung in der VBL nach dem Punktemodell abgeschlossen mit Beiträgen allein der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers für die Dauer der Beschäftigung.