Springe direkt zu Inhalt

Organigramm

Organigramm

 

Für den Blick über Ihren eigenen Arbeitsbereich hinaus: Das Organigramm gibt Ihnen Einblick in die Strukturen, Entscheidungs-/ Informationswege und Wahlprozesse an der Freien Universität Berlin.

Das Organigramm befindet sich aktuell in Überarbeitung und wird an dieser Stelle wieder verlinkt, sobald es bereitsteht.

Präsidium


Das Präsidium leitet die Freie Universität Berlin.Das Präsidium billigt unter anderem den Haushaltsplanentwurf, erlässt Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung, macht Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten sowie für Struktur- und Entwicklungspläne der Universität und vollzieht die Beschlüsse des Akademischen Senats über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen. Die Sitzungen des Präsidiums sind nicht öffentlich.

Das Präsidium setzt sich zusammen aus: dem Präsidenten, der Ersten Vizepräsidentin als Vertreterin des Präsidenten, derzeit drei weiteren Vizepräsidentinnen und -präsidenten (VP2, VP3 und VP4) mit eigenen Geschäftsbereichen und der Kanzlerin.

Das Präsidium arbeitet nach dem Kollegialprinzip, wobei der Präsident über die Richtlinienkompetenz innerhalb des Präsidiums verfügt. Innerhalb der Richtlinien leiten die Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie die Kanzlerin ihre Geschäftsbereiche selbstständig und unter eigener Verantwortung. Die Kanzlerin unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist dabei an die Richtlinien des Präsidenten gebunden; sie ist die Beauftragte für den Haushalt.

Der Präsident / Die Präsidentin und der Erste Vizepräsident / die Erste Vizepräsidentin werden mit Mehrheitswahl vom erweiterten Akademischen Senat der Freien Universität gewählt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Akademischen Senat vorgeschlagen und hiervon unabhängig vom Kuratorium beschlossen. Weitere Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten können der Präsident und der Akademische Senat vorschlagen. Die Amtszeit des Präsidenten / der Präsidentin und Vizepräsident/innen und Präsident/in beträgt in der Regel vier Jahre. Der Kanzler / Die Kanzlerin wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Kuratorium gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von zehn Jahren bestellt.

 

Akademischer Senat


Der Akademische Senat (AS) besteht aus 25 Mitgliedern, die für zwei Jahre gewählt werden. Er setzt sich zusammen aus 13 Professorinnen und Professoren und jeweils vier Studierenden sowie wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Den Vorsitz führt der Universitätspräsident. Die 61 Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats wählen alle vier Jahre den/die Präsidenten/in und die Vizepräsidenten/innen der Universität.

Der Akademische Senat der Freien Universität beschließt unter anderem Pläne zur Hochschulentwicklung und Ausstattung und stellt die Grundsätze für Lehre, Studium und Forschung auf. Er legt die Anzahl der jährlich zuzulassenden Studierenden fest. Ferner gibt er eine Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans ab und wirkt mit bei der Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen. Die Sitzungen des Akademischen Senats finden in der Regel im Senatssaal im Henry-Ford-Bau statt.

 

Kuratorium


Das Kuratorium ist ein zentrales Organ des Zusammenwirkens zwischen Hochschule, Staat und Gesellschaft.

Es ist unter anderem zuständig für die Feststellung des Haushaltsplans, die Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten und die der Universität zugewiesenen staatlichen Aufgaben von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung.

Das Kuratorium berät das Präsidium und die zentralen Gremien bei Entscheidungen, erlässt Gebührensatzungen und wählt die Kanzlerin / den Kanzler. Dem Kuratorium gehören zehn Mitglieder an: das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats von Berlin, fünf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und insgesamt vier Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden der Freien Universität Berlin.

 

Verwaltung der Fachbereiche


Das Dekanat leitet den Fachbereich. Dem Dekanat gehören neben dem Dekan / der Dekanin als Vorsitzender oder Vorsitzende maximal zwei Prodekane / Prodekaninnen und der Verwaltungsleiter oder die Verwaltungsleiterin an. Der Dekan oder die Dekanin und mindestens ein Prodekan bzw. eine Prodekanin müssen Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerin sein.

Das Dekanat wirkt darauf hin, dass die Mitglieder des Fachbereichs ihre dienstlichen Aufgaben– insbesondere ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtung – ordnungsgemäß erfüllen. Es erledigt die Personal- und Verwaltungsangelegenheiten des Fachbereichs und entwirft den Haushaltsplan.

Die Fachbereichsräte bzw. Institutsräte der Zentralinstitute sind insbesondere zuständig für den Erlass von Satzungen und strukturellen Veränderungen innerhalb des Fachbereichs oder Zentralinstituts, billigen dessen Haushalt, beschließen Berufungsvorschläge und entscheiden über Habilitationen. Die Mitglieder des Fachbereichs- bzw. Institutsrats werden von den wahlberechtigten Mitgliedern der jeweiligen Fachbereiche oder Zentralinstitute für eine zweijährige Amtszeit gewählt. Sie haben in der Regel 13 Mitglieder (bei größerer Fächervielfalt 19), davon sieben (zehn) Hochschullehrer/ Hochschullehrerinnen, zwei (drei) Akademische Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, zwei (drei) Studierende und zwei (drei) nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen.