Finanzielle Unterstützung
Beihilfe(n)
Die Freie Universität Berlin gewährt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ihren Beamtinnen und Beamten, im Einzelfall Ihren Beschäftigten, im Krankheitsfall auf Antrag Beihilfe. Zu Ihrer Einstellung/Ernennung sollten Sie ein Merkblatt erhalten haben, das unter anderem über die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfe informiert.
Falls nicht oder falls Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese hier abrufen.
Für die Bearbeitung Ihrer Anträge auf Gewährung von Beihilfen sowie auf Gewährung von Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen ist das Landesverwaltungsamt Berlin zuständig. Nutzen Sie bitte für Ihren Antrag die entsprechenden Vordrucke: Diese erhalten Sie in Ihrer Personalstelle oder als Download hier. Ihren Antrag mit den benötigten Anlagen senden Sie bitte per Fachpost an das
Landesverwaltungsamt Berlin
zentrale Beihilfsstelle - VB B - 10702 Berlin
Tel.: (030) 90139-6060
Ihren Beihilfebescheid erhalten Sie per Fachpost an Ihre Beschäftigungsstelle der Freien Universität Berlin. Beihilfeberechtigten, die in ihrer Dienststelle nicht erreichbar sind (z. B. auf Grund einer längeren Beurlaubung bzw. nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie emeritierten Professorinnen und Professoren werden die Bescheide an die Privatanschrift übersandt. Bitte weisen Sie in diesem Fall bereits bei der Antragstellung auf die Zustellung an die Privatanschrift hin.
Kindergeld
Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter den unten aufgeführten Links.
Umzugskostenvergütung
für neuberufene Professorinnen und Professoren
Neuberufene Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin oder im Umland haben, erhalten mit ihrer Ernennung eine befristete Zusage über die Gewährung von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld. Lassen Sie sich hierzu gerne von der Reisekostenstelle im Referat I A der Abteilung Personal beraten, wo auch die Abrechnung der Umzugskosten sowie die Zahlung von Trennungsgeld erfolgt.