Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl für die Wiederholung der Neuwahl zum Akademischen Senat einschließlich dessen Erweiterung am 09. und 10. Mai 2017
Noch bis zum 04. Mai 2017 um 12:00 Uhr besteht die Möglichkeit, die Briefwahl für die Wiederholung der Neuwahl des Akademischen Senats einschließlich dessen Erweiterung am 09. und 10. Mai 2017 zu beantragen.
News vom 25.04.2017
Noch bis zum 04. Mai 2017 um 12:00 Uhr besteht die Möglichkeit, die Briefwahl für die Wiederholung der Neuwahl des Akademischen Senats einschließlich dessen Erweiterung am 09. und 10. Mai 2017 zu beantragen.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
- Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen muss schriftlich (mit Originalunterschrift) beim Zentralen Wahlvorstand eingehen.
- Die Wahlunterlagen sind persönlich, bzw. durch eine bevollmächtigte Person, gegen Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands abzuholen.
- Der Antrag sollte dabei folgende Angaben enthalten: Art und Zeitpunkt der Wahl, Vor- und Familienname des Antragstellers, Hochschulbereich des Antragstellers und Mitgliedergruppe des Antragstellers.
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands gerne zur Verfügung.