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Dienstreisen

Informationen zur Genehmigung von Dienstreise

Ab dem 1. Juli 2021 können unter Berücksichtigung der gesetzlich geltenden Regelungen Dienstreisen wieder genehmigt werden. Wir bitten bei der Beurteilung der Dienstreiseanträge auch weiterhin die nachfolgenden Kriterien zu betrachten:

-   Gibt es für das geplante Dienstgeschäft eine Alternative zur Dienstreise, z. B. virtuelles Meeting?

-   Ist es während der Dienstreise möglich, die Maßgaben der jeweils geltenden Eindämmungsverordnung und sonstiger Bestimmungen der Bundesregierung und des Landes Berlin zur Bekämpfung des Coronavirus einzuhalten?

-   Welche Bestimmungen zu Schutzmaßnahmen gelten im Zielort, z. B. Quarantäne?

 

Für Reisen ins Ausland berücksichtigen Sie bei der Genehmigung der Dienstreisen die nachfolgenden Empfehlungen:

-   Genehmigung von Dienstreisen in Länder außerhalb der Europäischen Union sollen nur für vollständig immunisierte Personen erfolgen

-   Für Reisen in Länder, die gemäß RKI als Hochinzidenzgebiete oder Virusvariantengebiete gelten, soll keine Genehmigung erteilt werden.

Des Weiteren sind weiterhin die Informationen der Bundesregierung auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und die des Auswärtigen Amtes zur Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen bei der Rückreise zu beachten:

Aktuell keine Genehmigung von Reisen in folgende Länder | Stand: 16.10.2023

  • Israel
  • Libanon

Für weitere Hilfestellungen und Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Reisekostenstelle gerne zur Verfügung.

Adresse
Rudeloffweg 25/27
14195 Berlin
Lei­tung
N.N.