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Erhöhung der Besoldung und Versorgung bei den verbeamteten Dienstkräften an der Freien Universität Berlin

Wir möchten Sie über die Anpassung der Besoldung und Versorgung für verbeamtete Dienstkräfte zum 01.11.2024, 01.02.2025 und 01.01.2026 an der Freien Universität Berlin informieren:

  • Zum 01.11.2024 werden die Grundgehälter um 275,05 Euro, die Stellen- und Amtszulagen um 4,76 %, der Familienzuschlag für das 1./2. Kind auf 134,50 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 100,00 Euro erhöht.
  • Zum 01.02.2025 werden die Grundgehälter, ruhegehaltfähige Leistungsbezüge, Stellen- und Amtszulagen, der Familienzuschlag für das 1./2. Kind um 5,9 % und die Anwärtergrundbeträge um 50,00 Euro erhöht.
  • Zum 01.01.2026 werden die Grundgehälter, ruhegehaltfähige Leistungsbezüge, Stellen- und Amtszulagen und der Familienzuschlag für das 1./2. Kind um 0,4 % erhöht.

Diese Änderungen erfolgen mit der Überweisung der Bezüge für den Monat Februar 2025. Die Erhöhungen zum 01.11.2024 sind bereits in Teilen unter Vorbehalt gezahlt worden.

Einzelheiten und weitere Änderungen bei den Bezügen können den u.g. Übersichten entnommen werden.

Die umfangreichen Informationen zum 01.11.2024, 01.02.2025 und 01.01.2026 haben wir übersichtlich zusammengestellt:

Wichtige Änderungen im Bereich des Familienzuschlages:

Der Familienzuschlag der Stufe 1 (sogenannter Ehegattenbestandteil) in Höhe von 150,10 Euro (Stand: 31.10.2024) entfällt ab dem 01.11.2024. Die Hälfte dieses Betrages wird gleichzeitig Bestandteil des Grundgehaltes und steht somit künftig auch verbeamteten Dienstkräften zu, die bisher keinen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 hatten.

Sofern im Oktober 2024 ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 in voller Höhe bestanden hat, besteht ab dem 01.11.2024 Anspruch auf eine Ausgleichszulage in Höhe von 75,05 Euro, die sich bei jeder linearen Anpassung der Dienstbezüge um den Betrag vermindert, der dem Prozentsatz der jeweiligen linearen Anpassung von 75,05 Euro entspricht.

Die Prüfung und Auszahlung dieser Ausgleichszulage steht derzeit noch in Bearbeitung und wird frühestens mit den Bezügen für den Monat März 2025 – sofern hierauf ein Anspruch besteht – ggf. auch rückwirkend ab dem 01.11.2024 nachgezahlt.

Verheiratete beamtete Dienstkräfte können ab dem 01.11.2024 unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen ergänzenden Familienzuschlag erhalten. Zum Anspruch auf ergänzenden Familienzuschlag wird auf den angefügten Wortlaut des § 40a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) verwiesen. Es ist zu beachten, dass Einkommen i.S. des § 40a Abs. 3 BbesG BE den Anspruch im entsprechenden Umfang mindert.

Weiterführende Information zum (ergänzenden) Familienzuschlag: