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Bundestag verabschiedet neues Mutterschutzgesetz

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes lässt künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren

News vom 04.04.2017

Die Neuregelung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) tritt nach Verkündung des Gesetzes in Kraft für die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung und für den Kündigungsschutz von Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben.

Der zweite Schritt des Inkrafttretens der Änderungen des Mutterschutzgesetzes erfolgt zum 01.01.2018. Ab dann werden auch Schülerinnen und Studentinnen in des MuSchG einbezogen. Es wird die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Gesetz integriert. Weitere Regelungen werden dann berücksichtigt.

Lesen Sie mehr von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig auf der Seite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

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