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Erste-Hilfe-Kurse

Kurse für betriebliche Ersthelfer

Ersthelfer im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften sind Personen, die durch von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Erste-Hilfe-Lehrgänge ausgebildet wurden.

In den Bereichen sollen Ersthelfer mindestens in folgender Anzahl zur Verfügung stehen:

  • bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer

  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: Verwaltung 5%, sonstige Bereiche 10%

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. In Abständen von zwei Jahren werden die Ersthelfer dann im Rahmen eines vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Trainings fortgebildet.

Lehrgänge und Trainingskurse werden in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. vom Weiterbildungszentrum der Freien Universität Berlin organisiert. Die anfallenden Kursgebühren werden von der Unfallkasse Berlin getragen. Die Kurstermine liegen in der Regel im Frühjahr und Herbst.

Die Anmeldung für Mitarbeiter/innen der Freien Universität Berlin kann online erfolgen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Weiterbildungszentrum gern zur Verfügung.


Das folgende Informationsmaterial kann kostenlos über die Dienststelle Arbeitssicherheit bezogen werden:

Der Aushang "Erste Hilfe" (DIN A3 / DGUV Inormation 204-003) fasst kurz alle wichtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach dem Auffinden einer Person zusammen.

Die Broschüre "Anleitung zur Ersten Hilfe" (DGUV Information 204-006) ergänzt den obigen Aushang und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb.


Warnwesten für Brandschutzobleute, Brandschutzhelfer/innen und Ersthelfer/innen