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1. Allgemeine Informationen


Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Partnereinrichtungen in ihrer Gesamtheit) haben sich zusammengeschlossen, um ihre Stärken zu bündeln und in ausgewählten Bereichen gemeinsam zu forschen und zu lehren.

Weitere Informationen:

Verbundantrag der Berlin University Alliance

 

Seit dem Start des Berliner Exzellenzverbunds hat das Steering Committee (SC) des Querschnittsthemas Teaching and Learning in Abstimmung mit den zuständigen Gremien und den Leitungen der Partnereinrichtungen die gemeinsame Rahmenvereinbarung auf den Weg gebracht. Diese beschreibt die Grundzüge der BUA-Lehrformate und wurde von den Präsident*innen der Partnereinrichtungen unterzeichnet.

Die BUA-Lehre kann sowohl von Bachelor- als auch Masterstudierenden aller Partnereinrichtungen genutzt werden. Diese Studierenden bekommen Studienangebote mit einem zukunftsweisenden inhaltlichen Profil angeboten. Ziel der BUA-Lehre ist es, die Verbindung von Spitzenforschung und Lehre weiter zu stärken und den Austausch von exzellenten Wissenschaftler*innen und Studierenden voranzutreiben.

Weitere Informationen:

BUA Teaching and Learning

BUA-Module / Profile Certificates

BUA Certificate Programs

BUA Joint Degree-Studiengänge

E-Assessment Alliance (EA2)

BUA-Studierende sind an einer der Partnereinrichtungen immatrikulierte Studierende, die BUA-Lehrangebote wahrnehmen. Wenn sie an einer anderen Partnereinrichtung das BUA-Lehrangebot wahrnehmen, erhalten sie eine erweiterte Nebenhörerschaft. BUA-Studierende können dementsprechend FU-externe oder Studierende aller Studiengänge der FU Berlin sein. BUA-Studierende in BUA Joint Degrees sind direkt bei den beteiligten Partnereinrichtungen immatrikuliert bzw. zweiteingeschrieben.

BUA-Studierende der Partnereinrichtungen werden nach der Platzverteilung vom BUA-Büro im Rahmen einer erweiterten Nebenhörerschaft als BUA-Studierende an der FUB registriert. Im Unterschied zu „normalen“ Nebenhörenden unterliegen BUA-Studierende keiner Beschränkung hinsichtlich des Umfangs des Lehrangebots, das sie belegen möchten. Außerdem haben sie Zugang zu Lehrangeboten, die „normalen“ Nebenhörenden i.d.R. nicht offenstehen.

BUA-Lehrformate: Informationen für Studierende