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Aktuelle Informationen zu Fristen und Bewerbung für ein Masterstudium 2020/21

 Kurze Übersicht über Änderungen im Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge aufgrund der Coronavirus-Pandemie.

News vom 30.04.2020

Vor dem Hintergrund der zurzeit bestehenden Einschränkungen bestimmter Dienstleistungen (Sprachtests, Beglaubigungen) aufgrund der Coronavirus-Pandemie hier eine kurze Übersicht über Änderungen im Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge.

Grundsätzlich sind alle für das jeweilige Programm erforderlichen Dokumente einzureichen. Welche das sind, steht auf der Webseite des jeweiligen Programms (Punkt: Zugangsvoraussetzungen) und auf der Webseite "Bewerbung".

Dokumente

Falls für die Bewerbung Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen, kann für die Bewerbung zum Wintersemester 2020/21 anstelle eines TestDaF Zeugnisses auch die Anmeldebestätigung zum TestDaF eingereicht werden. Dies gilt nicht für die Immatrikulation selbst.

Beglaubigungen

Einzureichende Dokumente sind amtlich zu beglaubigen und (auch) in Papierform bis Fristende einzureichen. Wie eine amtliche Beglaubigung außerhalb Deutschlands aussieht, kann auf den Seiten von uni-assist im Bereich FAQ und in den Länderhinweisen (Land wählen) nachgelesen werden.

Für Sprachnachweise wird aktuell auf die amtliche Beglaubigung verzichtet - hier reichen aktuell auch einfache Kopien aus. Für alle anderen Dokumente gilt dieser Verzicht nicht!

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist für Masterstudiengänge hat sich - entgegen der Information auf der Seite der einzelnen Masterprogramme - verschoben:

  • Konsekutive Master mit NC: Bewerbungszeitraum 04.05.2020 - 30.06.2020 für alle Bewerbergruppen
  • Konsekutive Master ohne NC: Bewerbungszeitraum 04.05.2020 - 15.08.2020 für alle Bewerbergruppen
  • Lehramtsmaster: Bewerbungszeitraum 01.07.2020 - 15.08.2020 für alle Bewerbergruppen

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