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Internationales Stipendienprogramm für ägyptische und tunesische Studierende

News vom 21.07.2011

Die Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt aktiv die Demokratiebewegungen in Tunesien und Ägypten. Im Rahmen eines neu entwickelten Sonderprogramms in der Studienförderung bietet das Studienwerk der Stiftung mit freundlicher Unterstützung durch das Auswärtige Amt tunesischen und ägyptischen Studierenden, die in Deutschland studieren möchten, Studienstipendien an.
Das internationale Studienstipendienprogramm für tunesische und ägyptische Studierende soll zukünftigen Fach- und Führungskräften aus Tunesien und Ägypten ermöglichen, das deutsche Wissenschaftssystem kennen zu lernen und sich mit den Schwerpunktthemen der Heinrich-Böll-Stiftung (zum Bsp. Demokratie und Menschenrechte; Ökologie/Klimapolitik, Internationale Zusammenarbeit, Gender, Bildungspolitik …) aktiv auseinander zu setzen. Im Rahmen eines Begleitprogramms bietet das Studienwerk den Stipendiat_innen zahlreiche Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Studierenden aus Deutschland und weltweit sowie mit Expert_innen aus der Stiftung.

Bewerbungsfristen: 1. September 2011 und 1. März 2012

Förderbeginn: ab 1. Januar 2012 oder später – je nach Bewerbungseingang (frühestens jedoch mit Aufnahme des Studiums in Deutschland)

Dauer der Förderung: 6 bis 24 Monate

Stipendienhöhe: 750,00 € / Monat plus eine zusätzliche Pauschale (z.B. für Bücher und Kleidung), sowie ggf. eine Familienzulage, Kinderzuschläge, und, ggf. Sprachkurskosten. Das Studienwerk finanziert durch das Stipendium
den Aufenthalt in Deutschland sowie Kosten für die An- und Rückreise. Organisatorische Leistungen (z.B. Unterstützung bei Suche nach Unterkunft vor Ort etc.) sind mit dem Stipendium nicht verknüpft.

Zielgruppe: Graduierte aus Tunesien und Ägypten, alle Fächer

Bewerbungsvoraussetzungen:
  • Ein erster Studienabschluss muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden sein (z.B. BA-Abschluss);
  • die Aufnahme an der Hochschule in Deutschland muss spätestens zum Zeitpunkt des Förder-beginns bung durch eine Immatrikulationsbescheinigung bestätigt sein;
  • Deutsch-Grundkenntnisse müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden (bei Aufnahme in die Förderung können Deutschkurse zusätzlich finanziert werden)
  • Eine Doppelförderung durch eine andere stipendienvergebende oder öffentliche Einrichtung in Deutschland ist ausgeschlossen.

Weitere informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Heinrich-Böll-Stiftung.

Zu Studienmöglichkeiten an der Freien Universität beraten wir Sie gerne.

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