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2. Teilnahmen, Noten, Prüfungen

Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO § 9) der Freien Universität Berlin sieht vor, dass Studierende an den Lehr- und Lernformen eines Moduls aktiv und regelmäßig teilnehmen müssen. Die aktive und/oder regelmäßige Teilnahme wird in der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung geregelt.
In Campus Management dokumentieren die Lehrenden über die Weboberfläche, dass die Studierenden aktiv und regelmäßig an den Lehr- und Lernformen teilgenommen haben. Bei nicht teilnahmepflichtigen Veranstaltungen ist dies nicht notwendig, daher erscheinen diese nicht auf der Weboberfläche für die Teilnahme.
Das Vorliegen der regelmäßigen und aktiven Teilnahme ist neben einer bestandenen Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung die Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten.

Sowohl die regelmäßige als auch die aktive Teilnahme wird in Campus Management einmalig am Ende der Vorlesungszeit dokumentiert. Es ist bisher nicht vorgesehen, die Teilnahme nach jeder Veranstaltung zu dokumentieren. Dies sollten Sie aber für Ihre eigenen Unterlagen festhalten, z.B. mit Hilfe der im CM pro Lehrveranstaltung hinterlegten Anwesenheitsliste.

Studierende, denen die aktive oder regelmäßige Teilnahme nicht bestätigt werden kann, da der vorgesehene Arbeitsaufwand bzw. die erforderliche Anwesenheitszeit nach Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) nicht erbracht wurde, können das betroffene Modul nicht abschließen, bis ihnen die aktive bzw. regelmäßige Teilnahme bescheinigt wurde. Mit diesen Studierenden kann aber laut § 9 Abs. 4 RSPO eine Vereinbarung über eine angemessene Ersatzstudienleistung bzgl. des versäumten Arbeitspensums getroffen werden, damit die aktive oder regelmäßige Teilnahme dennoch bescheinigt werden kann.

Grundsätzlich gibt es laut §9 RSPO für Lehrveranstaltungen keine generelle Anwesenheitspflicht:
"Sofern die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme in einer oder mehreren Lehrveranstaltungen eines Moduls besteht, muss dies in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt werden."
Die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs gibt an, ob es für Vorlesungen eine Teilnahmepflicht gibt.

Auf Ihrer Übersichtsseite können Sie in der Spalte „Stand“ auf einen Blick erkennen, wie viele Studierende in den von Ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen angemeldet sind. Während des sogenannten Präferenzzeitraums (vor Vorlesungsbeginn) sind bei platzbeschränkten Lehrveranstaltungen hier noch keine Informationen sichtbar, weil die eigentlichen Anmeldungen erst zu einem Stichtag erfolgen. Studierende, die nicht über das Campus-Management-System verwaltet werden, erscheinen nicht auf diesen Teilnehmerlisten.

Teilnahmelisten können von der Übersichtsseite aus für jede Lehrveranstaltung in einem Semester einzeln aufgerufen werden. Diese werden dann im PDF-Format erstellt und lassen sich anzeigen, speichern und drucken. Zusätzlich können Sie eine  Anwesenheitsliste je Lehrveranstaltung als PDF herunterladen.

Wenn sich Studierende in Ihrer Veranstaltung befinden, die sich nicht regulär über Campus Management anmelden konnten, bzw. durch die Studien- und Prüfungsbüros noch nicht nachträglich im CM angemeldet wurden, erscheinen sie auch nicht in der elektronischen Teilnahmeliste.

Dies betrifft vor allem Studierende anderer Studiengänge sowie Gasthörende anderer Hochschulen. Aber auch einige Studierende von Austauschprogrammen (Erasmus, Direktaustausch) könnten eine Anmeldung über CM (noch) nicht vorgenommen haben, obwohl fast allen Austauschstudierenden das Lehrangebot ihrer zugeteilten Kernfächer und Modulangebote über CM zur Verfügung steht.

Eine weitere Besonderheit betrifft Bachelor-/Masterstudierende, die Leistungen im Rahmen „affiner Module“ erbringen müssen. In diesem Bereich bestehen zurzeit umfangreiche Wahlmöglichkeiten. Für erbrachte Leistungen in affinen Modulen benötigen die Studierenden daher einen gesonderten manuell ausgestellten Leistungsnachweis, der zu einem späteren Zeitpunkt  vom zuständigen Prüfungsbüro in Campus Management nachgetragen wird.
Das Formular für die Erstellung eines Leistungsnachweises (Word-Vorlage) ist nur aus dem FU-Netz erreichbar.

Dafür kann es mehrere Gründe geben:

1. Studierende müssen zunächst in einem zu bearbeitenden Semester einer Ihrer Prüfungen mit einer Prüfungsform (Hausarbeit, Referat, Klausur...) zugeordnet sein, sonst erscheinen sie nicht auf der Noteneingabeseite.

2. Studierende können die Prüfungsleistung ggf. von einem anderen Dozierenden im selben Modul bereits bescheinigt bekommen haben.

3. Studierende sind im fraglichen Semester beurlaubt oder bereits exmatrikuliert.

Am besten gehen Sie von der Teilnehmerliste Ihrer Lehrveranstaltung über die Prüfungszuordnung zur Noteneingabe. Wenn Studierende auch dann nicht verzeichnet sind, wenden Sie sich bitte unter Angabe der Matrikelnummer und Prüfungsbezeichnung (inkl. Modulprüfungsnr. bspw. 0221aA2.2.1) an Ihr zuständiges Prüfungs- bzw. Studienbüro.

Zu einer Modulprüfung kann es mehrere Prüfer/innen geben. Daher erscheinen auf den Listen für diese Modulprüfung alle Studierenden, die in diesem Modul angemeldet sind. Sie können sich als Prüfer/in für Ihre Studierenden eintragen, indem Sie für die jeweiligen Studierenden die vorgegebene oder bei Wahlfreiheit abgesprochene Prüfungsform wählen und vorläufig sichern. Danach erscheinen Sie als zugeordnete/r Prüfer/in und können Noten eintragen.

Falls Studierende auf Ihrer Noteneingabeseite in einem bestimmten Semester angezeigt werden, die definitiv nicht bei Ihnen zur Prüfung erschienen sind, sollten Sie diese Studierenden über die Funktion „Prüfungszuordnung“ von Ihrer Notenliste streichen (dort die Prüfungszuordnung löschen und dies sichern; gilt nicht für bindende Prüfungstermine).

Bei der Ausstellung der Abschlussdokumente (Urkunde und Zeugnis) wird das Datum der letzten Prüfung als Datum des Studienabschlusses angesehen, d.h. Urkunde und Zeugnis tragen das Datum dieser Prüfung. In vielen Fällen ist die Bachelor- bzw. Masterarbeit die letzte Leistung, die erbracht wird, aber es kommt öfters vor – teils geplant, teils aufgrund von Wiederholungsprüfungen –, dass eine Modulprüfung die letzte Leistung darstellt.

Wichtig:

Es geht hier um das Datum, an dem die Prüfungsleistung erbracht wurde, und nicht das Datum, an dem die Note festgestellt wurde. Bei Hausarbeiten ist dies das Datum, an dem die Arbeit abgegeben wurde.

Das Semester, dem die Prüfung zugeordnet ist, und das Prüfungsdatum müssen zusammenpassen, damit die neue Funktion zur Zählung der Prüfungsversuche (ab WS 2015/16) korrekt zählen kann. Es gibt eine Toleranzfrist, damit Prüfungstermine, die kurz vor oder nach dem Semester liegen, bearbeitet werden können.
Beispiel: Für eine Prüfung im WS 2021/22 darf das Prüfungsdatum nicht vor dem 3.9.2021 (4 Wochen vor Semesterbeginn) und nicht nach dem 12.5.2022 (6 Wochen nach Semesterende) liegen.

Mit der Anmeldung zu einem Modul in Campus Management haben sich die Studierenden auch automatisch zur Prüfung angemeldet. Die Anmeldung zur Prüfung wird aber erst mit Ablauf des Anmeldezeitraumes generiert (meist nach 6 Wochen). Die möglichen Prüfungsformen in jedem Modul werden durch die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen vorgegeben. Diese sind im Campus Management System bereits hinterlegt.

Die lt. Prüfungsordnung möglichen Prüfungsformen werden über die Weboberfläche angezeigt und sind je Studierendem individuell wählbar. Daher ist es möglich, Studierende eines Moduls in unterschiedlichen Prüfungsformen zu prüfen. Grundsätzlich soll die Prüfungsform aber für alle Studierenden einer Prüfungsgruppe (z.B. pro Semester) gleich sein.

Es ist grundsätzlich nicht möglich, andere Prüfungsformen als die in der Weboberfläche vorgegebenen zu wählen. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass eine andere Prüfungsform gewählt werden soll, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro. Dieses klärt die Frage ggf. mit dem Prüfungsausschuss.

Sofern noch Modulteilprüfungen vorgesehen sind (dies wird nach und nach abgeschafft, um die Prüfungslast für die Studierenden zu reduzieren), erfolgt die Berechnung der Modulnoten beim Modulabschluss anhand der in der Studien- und Prüfungsordnung bzw. in der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung festgelegten Regeln. Diese wurden bereits im Campus Management System hinterlegt. Dabei wird auch eine eventuelle Gewichtung der Modulteilprüfungen innerhalb eines Moduls berücksichtigt.

Wenn eine Prüfung von mehreren Prüfern abgenommen wurde, wird aus den Bewertungen der einzelnen Prüfer das arithmetische Mittel gebildet. Dieser Mittelwert wird – ohne Rundung auf eine Nachkommastelle gekürzt – als Prüfungsergebnis in Campus Management erfasst.

Diese verschiedenen Leistungen (z.B. Referat mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung) werden bewertet (z.B. mit Punkten oder Prozentwerten). Die Ergebnisse werden gemäß dem Prüfungskonzept zusammengezogen, daraus wird die Note für die Modulprüfung abgeleitet.

Beispiel:

 

max. erreichbar für Prüfungsteil

Stud. A

Stud. B

Referat

60

50

40

schriftliche Ausarbeitung

40

20

10

Gesamtwertung

100

70

50

Auf der Basis der erreichten Punktzahl für die Modulprüfung als Ganzes ist dann die Note zu ermitteln. Diese ist aus der Reihe 1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / 2,3 / 2,7 / 3,0 / 3,3 / 3,7 / 4,0 / 5,0 zu nehmen. Eine Rundung findet nicht statt, auch nicht, wenn die einzelnen Leistungen von unterschiedlichen Prüfern bewertet wurden.

Nach der „definitiven Sicherung“ der erfassten Daten zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme sowie zu den Prüfungsleistungen werden die Informationen öffentlich, d. h. die Studierenden können ihre dokumentierten Leistungen über ihre Weboberfläche einsehen. Daher kann danach nur noch das Prüfungsbüro ggf. erforderliche Korrekturen durchführen.

Seitens der Prüfungsbüros wird nach erfolgter Korrektur sichergestellt, dass den Studierenden eine schriftliche Benachrichtigung über die vorgenommenen Änderungen zugeht. Eine entsprechende Änderungsmitteilung ist zwingend erforderlich, da nicht auszuschließen ist, dass die Studierenden sich vor der Korrektur via Web bereits über die Noten informiert haben. Studierende sind nicht verpflichtet, sich wiederholt via Web über den aktuellen Stand in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechend getrennte Information ist daher erforderlich.

Sofern in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs nichts anderes festgelegt wurde, dürfen nicht bestandene Prüfungen dreimal wiederholt werden. In Campus Management wird angezeigt, wie viele Versuche schon abgelegt wurden und wie viele insgesamt möglich sind, z.B. „1/4“ – der erste von vier möglichen Versuchen. Ein Versuch wird gezählt, sobald die Zuordnung zum Prüfer erfolgt ist, also nicht erst bei Eingabe der Note. Erfolgt bei einem bindenden Prüfungstermin ein Rücktritt (Abmeldung) des Studierenden, bleibt der Zähler sichtbar. Beim nächsten Termin wird er demnach nicht erhöht.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsleistung beim letzten Versuch immer von zwei Prüfungsberechtigten bewertet werden muss!

Wurde die Prüfung auch im letzten Versuch nicht bestanden, ist kein weiterer Versuch mehr möglich und Campus Management blockiert das Anlegen neuer Prüfungsversuche.

Weitere Hinweise Regelungen zu Modulprüfungen.

Nach der Novellierung des § 30 BerlHG, Absatz 4, Satz 1, erhalten Studierende durch Teilnahme an einer Studienfachberatung über die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Wiederholungsversuche hinaus einen weiteren Prüfungsversuch.

Grundsätzlich sind Prüfungstermine für die Studierenden „nicht bindend“, das bedeutet, dass ein Nichterscheinen keine negativen Folgen hat, also einer Abmeldung gleichkommt.

Der Prüfungsausschuss kann aber beschließen, dass Prüfungstermine (für bestimmte Module, für einen ganzen Studiengang oder für alle Module am Fachbereich) „bindend“ sein sollen. In diesem Fall müssen die Studierenden sich rechtzeitig (vor Ablauf der entsprechenden Frist) abmelden, wenn sie nicht an der Prüfung teilnehmen wollen. Im Falle einer Krankheit oder eines anderen Hindernisses müssen der Abmeldung entsprechende Nachweise beigelegt werden.

Ob ein Prüfungstermin bindend ist, wird in Campus Management angezeigt.

Weitere Hinweise finden Sie hier.

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