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Beurlaubung

Wenn Sie ein längeres Auslandspraktikum machen, das sich zeitlich nicht auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt, sollten Sie prüfen, ob Sie ein Urlaubssemester beantragen können. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Für den Antrag benötigen Sie eine Praktikumsbescheinigung des Praktikumsgebers, die auch den zeitlichen Umfang des Praktikums ausweist. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studierendenverwaltung.